Mit Jahresbeginn 2010 bieten die Justizverwaltungen der deutschen Bundesländer eine Datenbank im Internet an, in der sämtliche allgemein beeidigten, öffentlich bestellten bzw. allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer verzeichnet sind. So können Justizangestellte, Endkunden und Übersetzungsbüros über verschiedene Suchkritierien wie etwa die Postleitzahl schnell entsprechend qualifizierte Sprachmittler ausfindig machen.
Diensteanbieter im Auftrag des Bundes und der Länder ist das Land Hessen, vertreten durch das hessische Ministerium der Justiz, für Integration und Europa. Die praktische Ausführung obliegt dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main.
Die allgemeine Beeidigung/Ermächtigung von Dolmetschern und Übersetzern ist seit 1945 Ländersache. Dieser Umstand wird seit Jahrzehnten von den Betroffenen beklagt, denn jedes Bundesland regelt die Zulassung anders. Zieht ein Übersetzer in ein anderes Bundesland um, können sich dadurch erhebliche Schwierigkeiten ergeben. Je nach Arbeitssprache kann die beglaubigte Übersetzung von Urkunden einen erheblichen Teil der Einnahmen eines Übersetzers ausmachen.
Einzelne Gerichte und Bundesländer hatten bereits seit einigen Jahren Online-Verzeichnisse von beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern geführt. Die neue bundesweite Datenbank bündelt diese Bemühungen unter einer griffigen Internet-Adresse.
Die beiden folgenden Adressen sind gleichwertig. Offenbar wird aber die obere vom Anbieter bevorzugt:
[Text: Richard Schneider.]