Alle Jahre wieder: Erneuerung der gerichtlichen Ermächtigung in NRW

Dragoslava Gradincevic-Savic
Dragoslava Gradincevic-Savic

Das Deutschlandradio berichtet über das neue Gerichtsdolmetschergesetz in Nordrhein-Westfalen: „Ende dieses Jahres laufen alle derzeit bestehenden Beeidigungen und Ermächtigungen für Dolmetscher und Übersetzer in NRW aus. Wollen sie den Status nicht verlieren, müssen sie ihre fachliche und persönliche Eignung erneut nachweisen – und zwar ab jetzt alle fünf Jahre.“

Der Sender spricht zu diesem Thema mit

  • Ulrich Egger, Düsseldorf, Richter und Sprecher am Oberlandesgericht,
  • Joachim Bartoschek, Gelsenkirchen, seit 35 Jahren als Dolmetscher und Übersetzer für die polnische Sprache beeidigt/ermächtigt, und
  • Dragoslava Gradincevic-Savic (Bild), Düsseldorf, stellvertretende Vorsitzende des Fachverbands der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher ATICOM.

Die beiden Sprachmittler kritisieren die alle fünf Jahre fällige Erneuerung der Ermächtigung/Beeidigung, weil sie für jede einzelne Arbeitssprache mit Aufwand und Kosten verbunden und in anderen Berufsgruppen nicht üblich ist. Der Richter hält gerade diese Neuregelung für sinnvoll:

Es kann ja sein, dass ein Dolmetscher Straftaten begangen hat in den letzten fünf Jahren, das würde man dann am Auszug des Bundessozialregisters auslesen können. Oder möglicherweise hat der Dolmetscher auch viele Schulden gemacht. Sodass er im Insolvenzverzeichnis ist oder im Schuldnerverzeichnis. Dies wären Umstände, die dazu führen könnten, dass man die Ermächtigung nicht wieder erneuern würde.

Außerdem bliebe dadurch die bundesweite Online-Datenbank der Gerichte stets aktuell. Diese führt unter www.gerichtsdolmetscherverzeichnis.de alle in Deutschland beeidigten und ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer auf.

Den vollständigen Artikel können Sie auf der Website des Deutschlandradios lesen.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Deutschlandradio, 2010-03-12. Bild: Gradincevic-Savic.]