EU-Kommission will Übersetzungsregelung für EU-Patent vereinfachen

Der am 01.07.2010 von der Europäischen Kommission präsentierte Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des künftigen EU-Patents ist der noch fehlende Baustein, damit das einheitliche EU-Patent Realität werden kann. Heutzutage ist es zehnmal teurer, in Europa ein Patent zu erhalten als in den USA. Diese Situation ist für Forschung, Entwicklung und Innovation demotivierend und untergräbt die europäische Wettbewerbsfähigkeit. Daher besteht Handlungsbedarf in Europa – Innovatoren müssen ihre Erfindungen zu erschwinglichen Kosten mit einem einheitlichen Patent schützen können, das in der gesamten EU Wirkung hat, bei dem möglichst geringe Übersetzungskosten anfallen und das nicht mehr national validiert werden muss. Der neue Vorschlag stützt sich auf das erfolgreiche Drei-Sprachen-System des Europäischen Patentamts (EPA) und dürfte bei Verabschiedung die derzeit noch erheblichen Übersetzungskosten deutlich reduzieren.

Michel BarnierMichel Barnier (Bild), EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hierzu: „Damit Europa global wettbewerbsfähig sein kann, müssen wir Innovationen fördern. Daran hapert es noch – es ist viel zu teuer und kompliziert, ein Patent zu erhalten. Entscheidend für Forschung und Entwicklung und das künftige Wachstum ist daher ein in der gesamten EU gültiges EU-Patent. Der heutige Vorschlag – der letzte Baustein des Patentreformpakets – ist eine gute Nachricht für Innovatoren in ganz Europa, insbesondere für kleine Unternehmen. Ich hoffe, dass die Mitgliedstaaten schnell handeln werden, damit sichergestellt ist, dass das EU-Patent Realität wird. Ich bin fest entschlossen, mit allen Seiten eng zusammenzuarbeiten, um zu einer endgültigen Einigung zu gelangen.“

Geltendes Patentrecht in Europa

Das derzeitige europäische Patentsystem ist, insbesondere mit Blick auf die Übersetzungserfordernisse, sehr teuer und komplex. Das EPA – eine zwischenstaatliche Einrichtung, der 37 Staaten angehören (EU 27 + 10 andere europäische Länder) – prüft die Patentanmeldungen und erteilt ein europäisches Patent, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Damit ein erteiltes Patent jedoch in einem Mitgliedstaat Wirkung hat, muss der Erfinder eine nationale Validierung beantragen. Dabei fallen Übersetzungs- und Verwaltungskosten an.

Angesichts dieser Kosten lassen die meisten Erfinder ihre Erfindung nur in sehr wenigen Mitgliedstaaten patentieren. Beispielsweise kostet ein in 13 Ländern validiertes europäisches Patent ganze 20.000 EUR, wovon allein fast 14.000 EUR auf die Übersetzungskosten entfallen. Damit ist ein europäisches Patent zehnmal teurer als ein amerikanisches Patent, das etwa 1.850 EUR kostet.
 
Verhandlungen über das EU-Patent

Im August 2000 legte die Kommission einen Verordnungsvorschlag über ein Gemeinschaftspatent vor (jetzt nach dem Lissabonner Vertrag als EU-Patent bezeichnet). Im Dezember 2009 verabschiedeten die Mitgliedstaaten einstimmig Schlussfolgerungen zur Verbesserung des Patentsystems in Europa. Das Paket enthielt die wichtigsten Elemente zur Verwirklichung eines einheitlichen EU-Patents und eines neuen Patentgerichts in der EU, klammerte jedoch die Übersetzungsregelungen aus. Voraussichtlich gegen Ende 2010 wird das Gutachten des Gerichtshofs der Europäischen Union über die Vereinbarkeit des Entwurfs des Übereinkommens über das neue Patentgericht mit den EU-Verträgen vorliegen. Mit dem heutigen Vorschlag wird das Paket vervollständigt, indem die Übersetzungsregelungen für das EU-Patent festgelegt werden.

Übersetzungsregelungen für das EU-Patent

Mit dem heutigen Vorschlag für eine Ratsverordnung würden die Bearbeitungskosten für ein EU-Patent, das in allen 27 Mitgliedstaaten Wirkung hat, auf unter 6.200 EUR gesenkt, wobei nur etwa 10 % auf Übersetzungskosten entfielen.

Der Kommissionsvorschlag stützt sich auf die geltende EPA-Sprachenregelung. Die Kommission schlägt vor, dass das EU-Patent in einer der Amtssprachen des EPA – Englisch, Französisch oder Deutsch – geprüft und erteilt wird. Das erteilte Patent wird in dieser Sprache veröffentlicht, deren Wortlaut dann (rechtlich) verbindlich ist. Die Veröffentlichung wird die Übersetzung der Patentansprüche in die beiden anderen EPA-Amtssprachen umfassen. Patentansprüche sind der Teil des Patents, in dem der Umfang des Patentschutzes der Erfindung festgelegt wird.

Außer im Fall eines Rechtsstreits bezüglich eines EU-Patents werden vom Patentinhaber keine weiteren Übersetzungen in andere Sprachen verlangt. Bei einem Rechtsstreit kann der Patentinhaber aufgefordert werden, weitere Übersetzungen auf seine Kosten anfertigen zu lassen. So hat der Patentinhaber u. U. eine vollständige Übersetzung des EU-Patents in der Sprache des mutmaßlichen Patentrechtsverletzers oder in der  Verfahrenssprache des Gerichts vorzulegen, wenn diese von der Sprachfassung des Patents abweicht.

Der Kommissionsvorschlag enthält auch flankierende Maßnahmen, mit denen das Patentsystem für Innovatoren leichter zugänglich gemacht werden soll. Erstens sollen hochwertige maschinelle Übersetzungen des EU-Patents in alle EPA-Amtssprachen zur Verfügung gestellt werden. Damit haben Erfinder in Europa leichter Zugang zu technischen Informationen über Patente in ihrer eigenen Sprache. Ferner soll der Zugang für Anmelder eines EU-Patents aus EU-Ländern, deren Landessprache nicht Englisch, Französisch oder Deutsch ist, erleichtert werden, indem sie die Möglichkeit haben, ihre Anmeldungen in ihrer eigenen Sprache einzureichen. Die Kosten für die Übersetzung in die EPA-Verfahrenssprache (je nach Wahl des Anmelders bei der Patentanmeldung Englisch, Französisch oder Deutsch) werden erstattungsfähig sein.

Hintergrund

Im Dezember 2009 erzielten die Mitgliedstaten eine politische Einigung und nahmen die Schlussfolgerungen des Rates über eine allgemeine Ausrichtung zum Verordnungsvorschlag für eine EU-Patent an. Einvernehmen wurde über die wesentlichen Grundzüge der neuen Patentgerichtsbarkeit in Europa und des künftigen EU-Patents erzielt, wobei jedoch die Übersetzungsregelungen ausgeklammert wurden.  Die Mitgliedstaaten vereinbarten jedoch, dass die Übersetzung des EU-Patents in einer gesonderten Verordnung geregelt werden sollte. Daher hat die Kommission diesen Vorschlag zur Regelung der Übersetzung des EU-Patents angenommen.

[Text: EU. Quelle: Pressemitteilung EU-Kommission, 2010-07-01 (IP/10/870). Bild: EU-Mediathek.]