Vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Waldshut müssen sich derzeit sieben Angeklagte wegen des bandenmäßigen Schmuggels und Handels mit Rauschgift verantworten. Als Beweismittel dienen unter anderem die Übersetzungen von abgehörten Telefonaten in türkischer Sprache.
Die Verteidigung der teils geständigen Drogenhändler fand heraus, dass der von der Polizei beauftragte Laiensprachmittler für diese Tätigkeit weder qualifiziert noch gerichtlich ermächtigt ist. Ein Polizist hatte dafür kurzerhand einen türkischstämmigen Kameraden aus dem Fußballverein herangezogen.
Die Anwälte der Angeklagten luden den Sportsfreund deshalb als Zeugen und unterzogen ihn einer eingehenden Befragung. Die Badische Zeitung schreibt:
Als Zeuge sagte ein 24-Jähriger aus, der über den Fußballclub von einem Polizeibeamten für die Übersetzungen eingesetzt wurde. Aufgewachsen sei er zweisprachig und habe zusätzlich zum hiesigen Hauptschulunterricht noch Stunden in Türkisch. Fast 90 Minuten fühlten ihm Gericht und die Verteidiger auf den Zahn, ob er überhaupt geeignet sei, gerichtsverwertbar zu übersetzen. […] Bei der Befragung des Dolmetschers räumte dieser ein, „jeder Mensch macht Fehler“. […] Nicht unbedingt vorteilhaft ist die Sprachbeherrschung des Dolmetschers. „Er hat mich kurz darüber erläutert“, sagte er zur Frage über seine Einweisung.
Möglicherweise können die Übersetzungen der Telefonate wegen der mangelnden Qualifikation des Übersetzers nicht verwertet werden. Angriffspunkte für die Verteidigung bieten sie auf jeden Fall, so die Badische Zeitung.
Ein mit der Überprüfung beauftragter qualifizierter Übersetzer ist inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass 10 der 30 vorgelegten Übersetzungen fehlerhaft sind.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Badische Zeitung, 2010-10-11, 2010-10-13.]