Sammelwerk: „Juristendeutsch verständlich gemacht“ und „Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache“

Im BDÜ-Fachverlag ist vor einiger Zeit der Sammelband „Juristendeutsch verständlich gemacht“ und „Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache“ der Autorin Corinna Schlüter-Ellner erschienen. In diesem Band sind zwei Sammlungen vereinigt, die die Autorin bislang im Selbstverlag herausgebracht hat und die bei Übersetzern und Dolmetschern im juristischen Bereich viel Zuspruch gefunden haben.

Zur Einleitung von „Juristendeutsch verständlich gemacht“
Im Dienst der Genauigkeit muss das Recht sich seine eigenen Definitionen schaffen, die mit dem allgemeinen Sprachgebrauch oft nicht oder nicht ganz übereinstimmen. Außerdem haben sich im juristischen Sprachgebrauch viele Wörter und Wendungen erhalten, die in der Alltagssprache längst nicht mehr bekannt oder gebräuchlich sind. Oder sie werden in der Rechtssprache in einer besonderen Bedeutung benutzt, die sich oft nicht einmal in umfassenden Wörterbüchern der deutschen Sprache findet. Ebenso verhält es sich mit Vorsilben, die unter (manchen) Juristen noch üblich sind und die beim nicht juristischen Leser die Frage aufkommen lassen, ob dasselbe gemeint ist, wie bei der Bezeichnung, die sie aus der Alltagssprache kennen. In diesen Facetten soll die Arbeit also das Juristendeutsch verständlicher machen.

Zur Einleitung von „Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache“
Eigentlich spielen in der vom Nominalstil geprägten deutschen Rechtssprache nicht Verben, sondern Substantive die Hauptrolle. Jedoch werden die Substantive meist mit ganz bestimmten Verben kombiniert: eine Vollmacht wird nicht gewährt, eingeräumt oder verliehen, sondern erteilt; eine Klage nicht zurückgewiesen, sondern abgewiesen, etc. Teilweise sind diese Verben in der Gemeinsprache kaum gebräuchlich, z.B. wird mit der Klage die Zahlung eines Betrages begehrt, Aktien werden begeben, Urteile erwachsen in Rechtskraft.

Wenn man diese typischen Verbindungen von Substantiv und Verb beim Übersetzen außer Acht lässt, kann ein juristisch geschulter Leser schnell erkennen, dass man in der Rechtssprache nicht firm ist. Andererseits kann man sich solche Kombinationen leicht aneignen und einüben. Nur sind sie in Wörterbüchern oft nicht zu finden. Diese Lücke soll die Sammlung füllen. Zu jedem Substantiv ist das treffende Verb aufgeführt.


Auszug aus Band II: Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache

Zum Sammelband
„Juristendeutsch verständlich gemacht“ und „Treffende Verben in der deutschen Rechtssprache“
Autorin: Corinna Schlüter-Ellner
Verlag: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ)
Auflage: 1 (18. März 2011)
Seiten: 135
ISBN: 978-3-938430-37-8
Preis: 14,00 Euro

[Textzusammenstellung: Jessica Antosik. Quelle: BDÜ. Bilder: BDÜ.]