Für eine leistungsgerechte Vergütung: Dolmetscher überreichen Resolution im Justizministerium

Gerichtsdolmetscher überreichen Resolution

Übergabe der Resolution am 24. Oktober 2011 im Bundesjustizministerium in Berlin  (v. l. n. r. André Lindemann, BDÜ-Präsident, Natascha Dalügge-Momme, 1. Vorsitzende ADÜ Nord, Dr. Renate Reck, BDÜ-Bundesreferentin für Dolmetscher und Übersetzer im juristischen Bereich, Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz).

Am 24. Oktober 2011 überreichte eine Delegation von Vertretern des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) sowie der Assoziierten Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland e.V. (ADÜ Nord) dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Dr. Max Stadler, eine Resolution. Darin fordern Gerichtsdolmetscher eine leistungsgerechte Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz arbeiten.

Die Resolution war am 26. März 2011 von den 300 Teilnehmern des 5. Deutschen Gerichtsdolmetschertages in Hannover verabschiedet worden. Die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern im Justizbereich ist durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) geregelt. Im Bundesministerium der Justiz wird zurzeit eine Überarbeitung vorbereitet.

„Beim Gerichtsdolmetschen geht es um die Wahrung von Grundrechten“, sagte BDÜ-Präsident André Lindemann im anschließenden Fachgespräch zur Novellierung des JVEG mit Staatssekretär Stadler, der die Delegation zusammen mit Ministerialrat Klaus Otto, Leiter des Kostenrechtsreferats, im Bundesjustizministerium in Berlin empfing. Lindemann: „Es muss zu einer deutlichen Anhebung des Honorars für Dolmetscher und Übersetzer kommen.“ Laut Grundgesetz hat jeder Angeklagte in einem Strafverfahren das Recht auf einen Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtig ist. Nach Recherchen der Verbände kommen zunehmend Laien bei Gericht und in der Strafverfolgung zum Einsatz. Das führt zu einer mangelhaften Qualität der Dolmetschleistung und somit zu einer Gefährdung der Grundrechte der Betroffenen, denn Fehler des Dolmetschers können zu einem falschen Urteil führen und Verfahren in die Länge ziehen.

Staatssekretär Stadler, der früher selbst als Richter tätig war, zeigte Verständnis. „Wir haben ein Interesse daran, qualifizierte Kräfte für die Justiz zu gewinnen“. Gleichwohl seien Grenzen gesetzt. Man müsse im Rahmen des realistisch Machbaren bleiben. Er stellte jedoch eine Anhebung der Sätze für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz arbeiten, in Aussicht. Der Entwurf für die Novellierung des JVEG läge voraussichtlich bis Ende des Jahres vor. Sobald der Entwurf vorliegt, wollen die Verbände wieder das Gespräch mit dem Bundesjustizministerium suchen.

Den Volltext der Resolution können Sie in folgendem Artikel auf uepo.de lesen:

2011-03-31: Gerichtsdolmetschertag verabschiedet Resolution zur leistungsgerechten Vergütung

BDÜ
Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer mit Sitz in Berlin vertritt seit über 50 Jahren die Interessen von Dolmetschern und Übersetzern gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Mit mehr als 7.000 Mitgliedern repräsentiert der BDÜ über 75 Prozent aller organisierten Dolmetscher und Übersetzer. Er ist damit der größte Berufsverband für Sprachmittler in Deutschland.
www.bdue.de

ADÜ Nord
Der ADÜ Nord ist der etablierte Berufsverband für Dolmetscher und Übersetzer mit Schwerpunkt in Norddeutschland. In den Reihen der mehr als 360 hoch qualifizierten Mitglieder sind über 50 Arbeitssprachen und zahlreiche fachliche Spezialisierungen vertreten.
www.adue-nord.de

[Text: Birgit Golms. Quelle: Pressemitteilung BDÜ, 27.10.2011. Bild: Bundesministerium der Justiz.]