Unser Fundstück der Woche: Der Eintrag Dolmetscher im Deutschen Koloniallexikon von 1920:
Dolmetscher. Bei der großen Zahl der Eingeborenensprachen in den deutschen Kolonien ist es unmöglich, ohne D. auszukommen. Die Ansprüche an seine Leistungsfähigkeit werden verschieden sein, je nachdem er nur auf dem Marsch den notwendigen Verkehr mit den Eingeborenen herstellen soll, oder ob er vor Gericht die Führung einer umfangreichen Verhandlung vermitteln soll. Im letzteren Fall wird er auch auf eine Reihe sachlicher Fragen, vor allem über die Rechtsanschauungen der Eingeborenen, Auskunft zu geben haben. Besonders wichtig wird dieses Amt, wo es sich um den Verkehr mit höherstehenden Völkern wie Arabern und Indern handelt. Dem Farbigen wird es stets sehr schwer fallen, unparteiisch zu dolmetschen, und es ist deshalb im Interesse einer geordneten Rechtspflege dringend zu wünschen, daß der Richter insoweit der Landessprache kundig ist, daß er imstande ist, den D. zu kontrollieren.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Deutsches Koloniallexikon (1920), Band I, Seite 470 f; online veröffentlicht von der Universitätsbibliothek Frankfurt.]