Petition zur angemessenen Vergütung im Justizbereich – Übersetzerverbände rufen zur Mitzeichnung auf

Petition Screenshot

Im Namen der im Berliner Kreis zusammenarbeitenden Sprachmittlerverbände BDÜ, ADÜ Nord, ATICOM, VÜD, VVU und ABDÜ hat der BDÜ-Präsident André Lindemann beim Deutschen Bundestag eine Petition zur Erhöhung der Honorare und Vergütungen der für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer eingereicht. Alle Interessierten, die dieses Vorhaben unterstützen möchten, können vom 26.02. bis 26.03.2013 online die Petition mitzeichnen.

In der Begründung der Petition heißt es auf der Website des Bundestags:

Die für die Justiz tätigen Dolmetscher und Übersetzer fordern:

    • eine deutliche Anhebung der Honorare für Dolmetscher,
    • Zuschläge für Nachtarbeit sowie die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen,
    • die Anpassung des Ausfallhonorars an die marktüblichen Regelungen,
    • eine deutliche Erhöhung der Vergütung für Übersetzer,
    • die Streichung der Vergütungsvereinbarungen nach § 14 JVEG,
    • eine Vergütung durch alle staatlichen Ermittlungsbehörden nach den Sätzen des JVEG.

Die Qualität der Sprachmittlung in Straf- und Zivilverfahren ist von elementarer rechtsstaatlicher Bedeutung. Es geht um die Sicherung der Rechte der Betroffenen, der Menschenwürde, der Gerechtigkeit.

Dafür muss sichergestellt werden, dass sprachlich und fachlich hochqualifizierte Dolmetscher und Übersetzer bei Gericht und in den vorausgehenden Ermittlungsverfahren zum Einsatz kommen und auskömmlich vergütet werden.

Dolmetscher und Übersetzer sehen die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich mit Besorgnis.

Das von der Bundesregierung verabschiedete Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist die dritte Neuordnung der Vergütungen für Dolmetscher und Übersetzer in Gerichtsverfahren.

Waren früher die im Justizbereich festgeschriebenen Honorarsätze für Dolmetscher und Übersetzer Richtschnur für den übrigen Markt, so hat sich dies stark verändert: In der Wirtschaft werden inzwischen zum Teil deutlich höhere Honorare gezahlt als bei den Strafverfolgungsbehörden. Die Einführung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) im Jahr 2004 führte faktisch schon zu einer Senkung der Vergütungen. Das Honorar für Übersetzungen soll mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegenüber der vor dem JVEG geltenden Entschädigung im Jahr 1994 (bezogen auf eine Zeile mit 55 Anschlägen) am oberen Ende um 67 % sinken, am unteren Ende um lediglich 18 % steigen. Dabei schrieb der Gesetzgeber selbst in seinem Entwurf, dass für den Zeitraum von 2004 „bis zum geplanten Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes am 1. Juli 2013 […] von einer Erhöhung des Index um knapp 19 % ausgegangen werden (kann)“, unberücksichtigt bleibt dabei der Zeitraum von 1994 bis 2004. Hinzu kommt, dass die mit dem Gesetz festzulegenden Vergütungen wieder für etwa 10 Jahre Bestand haben sollen.

Wir dringen darauf, dass auch unser Berufsstand an der Einkommensentwicklung der vom Kostenrechtsmodernisierungsgesetz betroffenen Berufsgruppen in vergleichbarer Weise beteiligt wird.

Staatliche Ermittlungsstellen zahlen oft Honorare, die sogar noch deutlich unter den gesetzlich festgelegten Vergütungen liegen. Der vom Gesetzgeber geplante zehnprozentige Abschlag auf marktübliche Honorare ist nicht hinnehmbar, da es sich bei den Aufträgen der Justizbehörden nicht um große Volumina handelt und er anderen Berufsgruppen wie Rechtsanwälten auch nicht zugemutet wird. Weitergehende Abschläge durch die Möglichkeit des Abschlusses von Vergütungsvereinbarungen ohne Gegenleistung sind eine unzumutbare Benachteiligung für Dolmetscher.

Berliner Kreis

Der im Jahr 2008 gegründete Berliner Kreis ist eine Arbeitsgemeinschaft deutschsprachiger Dolmetscher- und Übersetzerverbände, in der Fragen des Übersetzens und Dolmetschens für Gerichte und Behörden erörtert werden. Hauptthema der letzten Jahre war die anstehende Novellierung des JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).

Bei seinen Stellungnahmen zum JVEG legt der Berliner Kreis Wert darauf, dass die Verbände – trotz teils sehr kontroverser Standpunkte – gegenüber dem Bundesministerium der Justiz mit einer Stimme sprechen.

Teilnehmer an den in der Regel zweimal im Jahr stattfindenden Treffen des Berliner Kreises sind unter anderem:

  • BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer)
  • ADÜ Nord (Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer in Norddeutschland)
  • ATICOM (Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher)
  • VÜD (Verband der Übersetzer und Dolmetscher)
  • VbDÜ (Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern)
  • ABDÜ (Verein öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Sachsen-Anhalt)
  • VVU (Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg)

Der Link zur Mitzeichnung:

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_11/_15/Petition_37857.html

[Text: Richard Schneider. Bild: Schnappschuss der Petitions-Website am 28.02.2013.]