Deutscher Juristinnenbund fordert Einsatz qualifizierter Dolmetscher in Strafverfahren

Deutscher JuristinnenbundDas deutsche Strafverfahren genießt zu Recht ein hohes Ansehen unter dem Gesichtspunkt der Wahrung der Rechte der Beschuldigten und der Verletzten.

Dem wird der vorgelegte Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/64/EU nicht gerecht: Auf klare Anforderungen an die Qualifizierung der Dolmetscher und Übersetzer wird verzichtet. Eine Umsetzung der Ansprüche der Verletzten auf Dolmetschleistungen, wie sie in der am 25. Oktober 2012 verabschiedeten EU-Richtlinie 2012/29/EU vorgesehen ist, fehlt ganz.

„Insgesamt bedarf der Entwurf der Umsetzung der Dolmetscher-Richtlinie zahlreicher Nachbesserungen und weiterer Folgeänderungen, die die Veranstalter in der Bad Boller Erklärung 2013 niedergelegt haben“, so Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb).

Anlässlich der von der Evangelischen Akademie Bad Boll und dem djb im Februar 2013 in Bad Boll durchgeführten Veranstaltung „Dolmetschen und Übersetzen in Gerichtsverfahren“ haben sich führende Vertreter der Verbände der Dolmetscher und Übersetzer, des djb, der Neuen Richtervereinigung und engagierte Bürger mit der Umsetzung der EU-Dolmetscherrichtlinie befasst. Die EU-Richtlinie 2010/64 muss bis spätestens 27. Oktober 2013 umgesetzt sein.

[Text: Anke Gimbal. Quelle: Pressemitteilung djb. Bild: djb.]

 

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