Im Jahr 2012 gab das österreichische Bundesministerium für Inneres 22.364.526,39 Euro für Dolmetscher und Übersetzer aus. Dabei handelt es sich lediglich um die Kosten, die nach dem Gebührenanspruchsgesetz (entspricht dem deutschen JVEG) für externe Sprachmittler abgerechnet wurden. Die intern in den Sprachendiensten mit angestellten Übersetzern und Dolmetschern abgewickelten Aufträge sind darin nicht enthalten. Fünf Jahre zuvor, 2008, belief sich dieser Posten erst auf 15.089.590,67 Euro.
Die vom Innenministerium zu übernehmenden Kosten für Dolmetscher und Übersetzer im Zusammenhang mit Asylverfahren beliefen sich 2012 auf 5.222.230,11 Euro.
Auf die beiden Erstaufnahmestellen für Asylbewerber in Traiskirchen und Thalham entfielen im selben Jahr Dolmetsch- und Übersetzungskosten von insgesamt 1.304.789,20 Euro.
Unklar ist, ob die Kosten im Zusammenhang mit Asylverfahren in der Gesamtsumme von 22,3 Mio. Euro enthalten sind oder zusätzlich anfallen. Dies geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Die Zahlen wurden von der Bundesministerin für Inneres, Johanna Mikl-Leitner (ÖVP), veröffentlicht – als Antwort auf eine Anfrage des FPÖ-Generalsekretärs Harald Vilimsky und weiterer Abgeordneter des Freiheitlichen Parlamentsklubs im Nationalrat.
[Text: Richard Schneider. Quelle: parlament.gv.at. Bild: Pressebild Bundesministerium für Inneres/ÖVP.]