Bundesrat stoppt KostRModG – Vorerst keine Honorarerhöhung für Gerichtsdolmetscher

Bundesrat
Der Deutsche Bundesrat in seiner Sitzung am 07.06.2013

Für die meisten Beobachter schien es nur eine Formsache zu sein. Und auch bei den Berufsverbänden der Übersetzungsbranche ging man davon aus, dass der Deutsche Bundesrat am 07.06.2013 das zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nur noch abnicken würde – zumal das KostRModG nur einer von insgesamt 109 Tagesordnungspunkten der Mammutsitzung war. Drei Wochen vorher, am 16.05.2013, hatte es bereits den Deutschen Bundestag passiert.

Bei einer Zustimmung des Bundesrates hätten die für die Justiz arbeitenden Dolmetscher und Übersetzer bereits ab 01.07.2013 deutlich höhere Honorare in Rechnung stellen können (1,55 statt 1,25 pro Zeile und 70 statt 55 Euro pro Stunde).

Bundesrat ruf Vermittlungsausschuss an

Doch es kam alles ganz anders: Die Länderkammer hat das Gesetz gestern in seiner jetzigen Form abgelehnt, weil sie erhebliche Mehrausgaben befürchtet. Das ursprüngliche Ziel des Gesetzes, eine finanzielle Gesamtentlastung für die Justizhaushalte der Länder zu bewirken, sei verfehlt. Es müsse daher im Vermittlungsausschuss erneut beraten werden.

Der Vermittlungsausschusses besteht aus jeweils 16 Mitgliedern von Bundestag und Bundesrat. Er vermittelt bei Unstimmigkeiten im Gesetzgebungsverfahren und sucht nach Lösungen, denen beide Verfassungsorgane zustimmen können.

In einer Pressemitteilung des Bundesrats vom 07.06.2013 heißt es:

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Ziel müsse es sein, den – derzeit stark defizitären – Kostendeckungsgrad der Justiz der Länder zu verbessern. Hierzu seien die Justizhaushalte der Länder wesentlich stärker als bisher vorgesehen finanziell zu entlasten. Mit der gleichen Begründung verwies der Bundesrat auch das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilferechts (Drucksache 382/13) in den Vermittlungsausschuss.

 

Das Gesetz soll die 2001 begonnene und 2004 fortgesetzte Modernisierung des Justizkostenrechts abschließen. Hierzu ersetzt der Bundestag die bisher geltende Kostenordnung durch ein neues Gerichts- und Notarkostengesetz und entwickelt die aus dem Jahr 1940 stammende Justizverwaltungskostenordnung weiter. Zudem sollen zum Beispiel die Notargebühren und die Vergütung der Rechtsanwälte an die veränderten wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst werden.

In seinem Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses argumentiert der Bundesrat wie folgt:

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedeten Gesetz zu verlangen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes mit folgendem Ziel einberufen wird:

 

Das finanzielle Gesamtentlastungsvolumen für die Justizhaushalte der Länder aus dem Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts muss gegenüber den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Fassungen beider Gesetze wesentlich erhöht werden.

 

Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts ist stets in der Zusammenschau mit dem im parlamentarischen Verfahren bislang auch parallel hierzu behandelten Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BR-Drs. 382/13) zu sehen. In der Gesamtschau beider Gesetze soll auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrades der Justiz der Länder erreicht werden. Für die Länder stellen beide Vorhaben daher ein Gesamtpaket dar. […]

 

Die Länder fordern schon seit Langem sowohl einen angemessenen Inflationsausgleich bei den Gerichtsgebühren als auch eine spürbare Entlastung der Justiz und der Länderhaushalte im Bereich der Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe.

 

Die Problematik gewinnt dadurch noch an Dringlichkeit, dass durch die im Zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vorgesehenen Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren, der Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer sowie der Entschädigungssätze für Zeugen und ehrenamtliche Richter die Ausgaben der Länder bzw. deren Einbußen wegen fehlender Auslagenerstattungen infolge der Gewährung von Prozesskosten-, Verfahrenskosten- und Beratungshilfe gegenüber der derzeitigen Rechtslage erheblich ansteigen werden.

Ausgehandelte Honorarerhöhung für Übersetzer und Dolmetscher nicht gefährdet

Der Beschluss zur Anrufung des Vermittlungsausschusses richtet sich nicht speziell gegen Dolmetscher und Übersetzer. Deren Honorarerhöhungen sind nur ein kleines Puzzleteilchen in einem komplexen Gesamtpaket, dessen Beschreibung mehrere Hundert Seiten in Anspruch nimmt.

Der Bundesrat verlangt auch keine Kürzung der vom Bundestag beschlossenen Erhöhungen für Sprachmittler und andere Berufsgruppen, sondern vielmehr eine Erhöhung der Gebührensätze, die die Justiz selbst in Rechnung stellen kann, damit sie nicht auf Kosten sitzen bleibt:

Hierfür bedürfte es einer gegenüber der jetzt beschlossenen Gesetzesfassung noch deutlich weitergehenden Anhebung der Wertgebühren im Gerichtskostengesetz, im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen und in der Tabelle A zum neuen Gerichts- und Notarkostengesetz um mindestens weitere vier bis fünf Prozentpunkte oder aber der vom Bundesrat geforderten Anhebung der Gebührensätze in der zivilgerichtlichen Berufungs- und Beschwerdeinstanz um jeweils 0,5 in Verbindung mit einer weiteren Anhebung der Wertgebühren um mindestens weitere zwei Prozentpunkte.

Das sind die Punkte, die zwischen Bundestag und Bundesrat strittig sind. Nur um diese wird es im Vermittlungsausschuss gehen.

Nachverhandlungen zugunsten der Dolmetscher und Übersetzer möglich?

Die ausgehandelten und vom Bundestag beschlossenen Honorarerhöhungen für Justizdolmetscher und -übersetzer sind in den Augen vieler Verbandsaktivisten allenfalls ausreichend, aber keineswegs befriedigend oder gut. Nach der Ablehung des Gesetzespakets durch den Bundesrat und die dadurch neu gewonnene Zeit könnten manche nun versucht sein zu prüfen, ob Nachverhandlungen möglich und Erfolg versprechend sind.

Um wie viele Monate sich das Inkrafttreten des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes nun verzögern wird, ist ungewiss. Der Vermittlungsausschuss tagt das nächste Mal am 26.06.2013.

Quellen

[Text: Richard Schneider. Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 381/13, 2013-06-07. Bild: Presseservice Deutscher Bundesrat / Frank Bräuer.]