Asylbewerber in Deutschland haben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in der Regel Anspruch auf Dolmetscherleistungen, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit erforderlich sind, schreibt das Greenpeace-Magazin.
Spezielle Angebote gebe es bei psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer. Da diese allerdings keine Krankenkassenzulassung besäßen, könnten psychotherapeutische Leistungen dort nur über das AsylbLG oder Drittmittel finanziert werden.
Flüchtlinge, die zwei Jahre Grundleistungen nach dem AsylbLG erhalten hätten oder erwerbstätig würden, hätten üblicherweise Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, heißt es in dem Artikel. Die Übernahme der Kosten von verordneten Dolmetschern gehöre laut dem Stuttgarter Integrationsministerium aber nicht dazu.
Im Einzelfall seien jedoch Ausnahmen möglich. So könnten Dolmetscherkosten etwa im Rahmen der Sozialhilfe je nach Schwere, Dringlichkeit und Bewertung der Behandlungsbedürftigkeit der zugrundeliegenden Erkrankung übernommen werden. Voraussetzung sei, dass die von der Krankenkasse bewilligte Leistung (etwa eine Psychotherapie) nur mit einem Dolmetscher wirksam in Anspruch genommen werden könne.
[Text: Richard Schneider. Quelle: Greenpeace-Magazin, 2014-08-05.]