Freundeskreis Literaturübersetzer: Empfehlungen zum Umgang mit der Nennung von Übersetzernamen

LeserinDer Freundeskreis zur Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e. V. hat auf seiner Website Empfehlungen zum Umgang mit der Nennung von Übersetzernamen veröffentlicht.

In Form von PDF-Dateien werden verschiedene Handreichungen für Verlage, Bibliotheken, Zeitungen und Zeitschriften sowie Literaturfestivals angeboten:

Zum Umgang mit der Nennung von Übersetzernamen

 

Was viele Organisationen und Institutionen nicht wissen:
Literaturübersetzer sind die Urheber ihrer deutschen Texte.
Die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO haben sie Autoren gleichgestellt.

 

Übersetzer müssen deshalb genannt werden, wenn aus ihrer Übersetzung zitiert oder gelesen wird.

 

Auch sonst soll mit dem deutschen Titel einer Übersetzung immer auch der Name des Übersetzers genannt werden, so etwa in den bibliografischen Angaben eines übersetzten Buches, in Ankündigungen und Rezensionen. Als schlichte Regel dient hier das sechste der „Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“, die der Rat der Europäischen Literaturübersetzerverbände CEATL aufgestellt hat:

 

Als Autor der Übersetzung wird der Übersetzer überall namentlich genannt, wo der Autor des Originals genannt ist.

 

Als Hilfe für alle diejenigen, die Übersetzungen publizieren, zitieren oder öffentlich nutzen, hat der Verband deutschsprachiger Übersetzer (VdÜ) in Zusammenarbeit mit dem Freundeskreis Literaturübersetzer deshalb Handreichungen zum richtigen Umgang mit Übersetzernamen geschaffen.

 

Handreichung für Verlage

 

Kleiner Knigge zum Umgang mit Übersetzernamen

 

Jedes fremdsprachige Buch, das auf Deutsch erscheint, hat zwei Urheber: den Autor und seinen Übersetzer. Rechtlich ist diese Gleichstellung  durch die Berner Konvention und die Nairobi-Erklärung der UNESCO festgelegt.

 

Als Autor der Übersetzung soll deshalb der Übersetzer überall namentlich genannt werden, wo der Autor des Originals genannt ist  („Sechs Gebote zum fairen Umgang mit Literaturübersetzern“ des CEATL). Für Lektorate und Marketingabteilungen in Verlagen bedeutet das:

 

        • Der Übersetzername steht auf dem Cover des Buches, zumindest jedoch auf der Titelseite unter dem Namen des Originalautors.

        • In allen Vorschauen, Buchankündigungen und sonstigen Werbemitteln, gedruckt oder im Internet, wird neben dem Originalautor und dem deutschem Titel der Name des Übersetzers genannt.

        • Die Metadaten für die Meldung eines Titels an das Verzeichnis lieferbarer Bücher (VLB), an die Großhändlerkataloge und an die Deutsche Nationalbibliothek enthalten den Namen des Übersetzers.

        • Der Verlag verpflichtet seine Lizenznehmer, in allen bibliografischen Angaben den  Übersetzer zu nennen.

www.freundeskreis-literaturuebersetzer.de

[Text: Richard Schneider. Quelle: Freundeskreis Literaturübersetzer. Bild: Frankfurter Buchmesse.]