Geldern: Die Linke scheitert mit Forderung nach Entschädigungszahlungen für Flüchtlingsdolmetscher

Norbert Hayduk
Norbert Hayduk

Norbert Hayduk sitzt für die Partei Die Linke im Rat der niederrheinischen Stadt Geldern (35.000 Einwohner). Er stellte im Hauptausschuss des Stadtrates den Antrag, den in der Flüchtlingshilfe ehrenamtlich tätigen Dolmetschern künftig zumindest eine Entschädigung nach Mindestlohn zu zahlen (8,50 Euro pro Stunde). Denn diese würden in einem Ausmaß in Anspruch genommen, das sich nicht mehr vertreten lasse.

Markus Grönheim vom Sozialamt der Stadt erklärte hingegen, das Dolmetschen sei ein Dienst, „der gerne gemacht“ werde. Keiner der freiwilligen Sprachmittler habe jemals nach einer Entlohnung gefragt. Zudem seien diese Dolmetschleistungen „Extras“ und keine notwendigen Leistungen. Alles, was für die Integration erforderlich sei, lasse die Stadt nicht kostenfrei machen, sondern werde bezahlt.

Darauf erwiderte der studierte Psychologe Hayduk, es sei erstaunlich, wie gut das Sozialamt einzuschätzen wisse, wie die Laiendolmetscher ihre Tätigkeit empfänden. Er selbst habe erfahren, dass in erheblichem Umfang Dokumente übersetzt würden und die Dolmetschtätigkeit einen Umfang erreicht habe, der kaum noch bewältigt werden könne. De facto lasse die Stadt diese Menschen, unter ihnen viele ehemalige Flüchtlinge, unentgeltlich für sich arbeiten.

Hayduks Antrag, im Haushalt der Stadt Geldern 10.000 Euro an Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Dolmetscher bereitzustellen, wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und Grünen abgelehnt.

In Soest erhalten Laiendolmetscher Entschädigung von 12,50 Euro pro Stunde

Zum Vergleich: In der ebenfalls in Nordrhein-Westfalen liegenden Stadt Soest (48.000 Einwohner) gilt für die im Dolmetscherpool tätigen freiwilligen Helfer folgende Regelung:

Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 Euro pro Zeitstunde. Die erste angefangene Stunde ist voll zu erstatten. Mit der Aufwandsentschädigung sind alle Kosten und Aufwendungen abgegolten. Diese wird vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsatz direkt an den Ehrenamtlichen auf ein von ihm benanntes Konto gezahlt.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Rheinische Post, 2016-12-15; Dolmetscherpool Soest. Bild: Die Linke Geldern.]

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