Per N. Döhler von Triacom Fachübersetzungen hat seinen erstmals 2003 herausgegebenen Leitfaden „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ soeben auf den neuesten Stand gebracht.
Die Ausgabe 2016 hat einen Umfang von 18 Seiten und kann kostenlos auf der Triacom-Website als PDF-Datei heruntergeladen werden. Änderungen gegenüber der Vorjahresversion sind rot markiert.
Der auf der Titelseite abgebildete Gebäudekomplex ist das Bundesfinanzministerium.
In der Einleitung heißt es:
Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen/Privatkunden und getrennt nach EU/Nicht‐EU.
Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte.
Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.
Der Text kann keine eingehende Beschäftigung mit dem Umsatzsteuerrecht ersetzen. Es wurden nur Aspekte aufgenommen, die für Übersetzer und Dolmetscher besondere Bedeutung haben.
Weiterführender Link
[Text: Richard Schneider. Quelle: Mitteilung von Per N. Döhler auf verschiedenen Online-Foren, 2016-12-16. Bild: Triacom.]