Anschaffungen besser verschieben: Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter erhöht sich 2018 auf 800 Euro

Ab Jahresbeginn 2018 können so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die maximal 800 Euro kosten (ohne Umsatzsteuer), sofort in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden.

Das sind gute Nachrichten, denn bisher lag der Schwellenwert deutlich niedriger, nämlich bei 410 Euro. Jede Anschaffung, die diesen Betrag überstieg, musste umständlich über mehrere Jahre steuerlich geltend gemacht werden. Damit ist jetzt Schluss.

Die neue GWG-Grenze von 800 Euro netto gilt nur für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2017 angeschafft oder in das Betriebsvermögen aufgenommen werden.

Es kann sich also lohnen, Büromöbel, Schreibtischstühle oder Computer, Tablets, Multifunktionsdrucker oder teure Smartphones statt im Herbst 2017 oder zu Weihnachten erst im Januar 2018 anzuschaffen.

Als GWG gelten bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, die eigenständig nutzbar sind.

Aufgepasst: Ein Drucker gilt nur dann als GWG, wenn er eine Kopierfunktion besitzt und somit auch ohne Computer genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, muss er über drei Jahre abgeschrieben werden. Bei Büromöbeln, die mehr als 800 Euro netto kosten, muss der Anschaffungswert unter Umständen sogar auf bis zu 13 Jahre „verteilt“ werden.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Steuerberater, beck.de, haufe.de.]