Durchschnittlich 18,65 Euro pro Seite – Literaturübersetzer-Verband veröffentlicht Honorarumfrage „Buch“ 2016

VdÜ-Honorarumfrage Literaturübersetzungen
Mehr als die Hälfte der Aufträge für Literaturübersetzer beziehen sich auf belletristische Titel. Der Anteil der Sachbücher beläuft sich auf weniger als ein Viertel.

Die Belletristik ist zweifellos die am schwierigsten zu übersetzende Textsorte. Nirgendwo sonst ist der Rechercheaufwand so hoch und die Produktivität (Seiten pro Tag) so gering.

Wenn das Leben gerecht wäre, könnten Literaturübersetzer die höchsten Honorare einstreichen. Tatsächlich verhält es sich jedoch genau umgekehrt: Die Buchübersetzer sind seit Jahrzehnten die am schlechtesten bezahlte Berufsgruppe in der Übersetzungsbranche.

Dies belegt einmal mehr die soeben vom Literaturübersetzerverband VdÜ veröffentlichte Honorarumfrage „Buch“. Ausgewertet wurden 583 im Jahr 2016 abgeschlossene Verträge für Buchübersetzungen.

Die nach Kriterien wie „Berechnungsgrundlage für das Grundhonorar“, „Seitenhonorare nach Genres“, „Eil- und Recherchezuschläge“, „Absatzbeteiligungen“ oder „Beteiligung an Lizenzerlösen“ ausgewerteten Daten werden mit einer Fülle von Diagrammen und Tabellen auf neun Seiten übersichtlich präsentiert.

Der 1.250 Mitglieder zählende VdÜ (Verband deutschsprachiger Übersetzer literarischer und wissenschaftlicher Werke e.V., Bundessparte Übersetzer im Verband deutscher Schriftsteller in ver.di) kommt in seiner Analyse zu folgendem Fazit:

Insgesamt 40 Verträge (6,8 %) erfüllten in Hinblick auf die Beteiligungssätze die Mindestvorgaben der Gemeinsamen Vergütungsregeln, auf die sich der VdÜ 2014 mit einer Reihe von Verlagen geeinigt hat. Nicht einmal die Hälfte aller Verträge erfüllt in Hinblick auf Absatzbeteiligungen (0,8 % ab 5001 Exemplaren fürs Hardcover und 0,4 % ab 5001 fürs Taschenbuch) und Lizenzbeteiligungen (ein Fünftel des Autorenanteils) auch nur die Mindestvorgaben aus den BGH-Urteilen.

 

Die Normseitenhonorare halten schon seit der Jahrtausendwende nicht mit der Preissteigerung Schritt. In diesem Jahr wurde ein Seitendurchschnitt von 18,65 € ermittelt. Zum Vergleich: Im Jahr 1975 belief sich das Durchschnittshonorar auf 15,16 DM pro Normseite. Dieser Betrag hätte heute inflationsbereinigt eine Kaufkraft von 21,32 €. Im Jahr 2001 betrug das Durchschnittshonorar pro Normseite 16,77 € / 32,80 DM, das entspricht inflationsbereinigt einer Kaufkraft von 21,70 €.

 

Die „Stärkung“ der Urheber, die der Gesetzgeber in der Urheberrechtsnovelle 2002 anstrebte, hat sich aus Übersetzersicht kaum ausgezahlt. Bedauerlicherweise führt auch die Novellierung von 2016 wenig ein, was die gesetzlich propagierte angemessene Vergütung wahrscheinlicher machte. Dass die Umsetzung höchstrichterlicher Urteile auf breiter Front ausbleibt bzw. nur partiell stattfindet, ist vor diesem Hintergrund besonders bitter.

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[Text: Richard Schneider. Quelle: VdÜ. Bild: VdÜ.]