Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) fordert vom Gesetzgeber, eine verpflichtende Regelung zur Dolmetscherfinanzierung in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) aufzunehmen.
Das westfälisch-lippische Ärzteparlament unterstützt damit eine Forderung des diesjährigen 120. Deutschen Ärztetags, der im Mai dieses Jahres auf eine gesetzliche Regelungslücke bei der Kostenzuständigkeit für Dolmetscherdienste bei medizinischen Behandlungen hingewiesen hat. Bei fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeit zwischen Arzt und Patient sei eine adäquate medizinische Behandlung ohne Hilfe eines Dolmetscherdienstes nicht möglich, so das Votum der Kammerversammlung.
Die Integration der mehr als 1,2 Millionen geflüchteten Menschen, die seit 2015 nach Deutschland gekommen sind, in die medizinische Regelversorgung und psychotherapeutische Versorgung sei ohne adäquate und bezahlte Sprachvermittlung meist nicht auf dem notwendigen ärztlichen Niveau möglich, erklärt der Präsident der ÄKWL, Dr. Theodor Windhorst:
Deshalb fordern wir den Bund, aber auch Länder und Kommunen auf, eine qualifizierte Sprach- und Kulturvermittlung für Asylsuchende und Geflüchtete im Rahmen der medizinischen Versorgung in Klinik, Praxis und öffentlichem Gesundheitsdienst zu ermöglichen und die Rahmenbedingungen zur Versorgung einheitlicher zu gestalten.
Fehle neben der notwendigen Zeit für den Patienten im ärztlichen Alltag auch die sprachliche Verständigung zwischen Arzt und Patient, könne das fatale Folgen haben, so Windhorst:
Es können etwa Missverständnisse bei der Anamneseerhebung entstehen, das kooperative Verhalten von Patienten im Rahmen einer Therapie ist nicht zu erreichen oder die gesetzlichen Anforderungen an die Aufklärung sind nicht zu erfüllen, was auch haftungsrechtliche Konsequenzen haben kann.
Laut Patientenrechtegesetz ist der Arzt verpflichtet, dem Patienten in „verständlicher Weise“ während der Behandlung sämtliche wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die Risiken der medizinischen Maßnahmen, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen.
Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient müsse kultursensibel und rechtssicher erfolgen. „Familienangehörige, insbesondere etwa Kinder, die ihre Eltern begleiten, können solche Anforderungen nicht erfüllen“, sagt der Vizepräsident der ÄKWL, Dr. Klaus Reinhardt.
ÄKWL, rs