Spionage für den Iran? Bundeswehr-Übersetzer wegen Landesverrats angeklagt

Justitia-Statue
Bild: William Cho / Pixabay

Die Verdachtsmomente gegen den im Januar in Untersuchungshaft genommenen zivilen Bundeswehr-Beschäftigten Abdul Hamid S. (50) haben sich offenbar erhärtet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof als oberste Strafverfolgungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland hat jetzt Anklage wegen des Verdachts auf Landesverrat erhoben.

S. besitzt die afghanische und die deutsche Staatsangehörigkeit und war für die Bundeswehr als Übersetzer, Sprachauswerter und landeskundlicher Berater tätig.

In einer Pressemitteilung vom 16.08.2018 heißt es:

Anklage wegen des Verdachts des Landesverrats

Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2019 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen den deutsch-afghanischen Staatsangehörigen Abdul S. erhoben.

Der Angeschuldigte ist des Landesverrats in einem besonders schweren Fall (§ 94 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, S. 2 Nr. 1 StGB) und der Verletzung von Dienstgeheimnissen in 18 Fällen (§ 353b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) hinreichend verdächtig.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Abdul S. war seit Jahren als Übersetzer und Landeskundlicher Berater bei der Bundeswehr tätig. In dieser Eigenschaft gab er Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weiter, wobei die übermittelten Dokumente ein Staatsgeheimnis darstellten.

Der Angeschuldigte war am 15. Januar 2019 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 2 vom 15. Januar 2019).

Am 15.01.2019, kurz nach der Festnahme, hatte der Generalbundesanwalt verlautbaren lassen:

Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat heute (15. Januar 2019) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. Dezember 2018

den 50-jährigen deutsch-afghanischen Staatsangehörigen Abdul Hamid S. im Rheinland festnehmen lassen.

Abdul Hamid S. ist dringend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Der Beschuldigte war Sprachauswerter und Landeskundlicher Berater der Bundeswehr. In dieser Eigenschaft soll er Erkenntnisse an einen iranischen Nachrichtendienst weitergegeben haben.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Nach Recherchen des Nachrichtenmagazins  Der Spiegel soll S. seit mehreren Jahren für das iranische Ministerium für Nachrichtenwesen und Staatssicherheit gearbeitet haben. Dieses gilt als größter und wichtigster Geheimdienst des Landes.

Der in Teheran geborene Grünen-Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour erklärte bereits im Januar: „Der Spionagefall in der Bundeswehr ist dramatisch, weil die Spionageabwehr wohl versagt hat bei der Überprüfung der Person. Die Bundesregierung muss dies aufklären. Zudem braucht es klare Worte des Protests bei der iranischen Regierung.“

[Text: Richard Schneider.]