BDÜ fordert effizientere Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige

BDÜ, Coronavirus
Bild: UEPO

Der BDÜ nimmt auf seiner Website Stellung zur aktuellen Lage in Sachen Corona-Soforthilfe. Er verweist auf ein neues „Forderungspapier“, das der größte deutsche Übersetzerverband am 11.05.2020 veröffentlicht hat. Nachfolgend beide Texte im Wortlaut:

*

Versprochene Unterstützung geht an beruflicher Realität von Selbstständigen vorbei

Nicht nur unter den BDÜ-Mitgliedern macht sich merklich große Enttäuschung und Unzufriedenheit in Bezug auf die Corona-Hilfsmaßnahmen breit. Auch die ersten Ergebnisse der großen, von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) organisierten Umfrage, an deren Ausarbeitung auch der BDÜ maßgeblich mitgewirkt hat und an der mehr als 20.000 Selbstständige teilgenommen haben, zeigen es sehr deutlich:

Trotz der anfänglichen Beteuerungen von politischer Seite, in der Corona-Krise auch die Existenzen von Solo-Selbstständigen schnell und unbürokratisch sichern zu wollen, und trotz der unbestritten großen Anstrengungen auf Verwaltungsseite bei der Umsetzung der verschiedenen Länderprogramme und der vom Bund Ende März verabschiedeten Unterstützungsmaßnahmen, laufen die sogenannten Soforthilfen offenbar in vielen Fällen ins Leere.

Zu wenig wurden die tatsächlichen Verhältnisse, unter denen Solo-Selbstständige tätig sind, bei der Ausarbeitung der Antragsbedingungen in Betracht gezogen, die jeweiligen Programme gerade im föderalen Kontext zu uneinheitlich umgesetzt. Im Vergleich zu Angestellten und deren Absicherung beispielsweise über das Kurzarbeitergeld sind sie deutlich schlechter gestellt, insbesondere wenn sie an die Grundsicherung verwiesen werden, bei der jedoch sehr viel Unsicherheit bezüglich der Bedingungen z. B. zur Vermögensprüfung herrscht.

Daher hat der BDÜ nun ein Forderungspapier veröffentlicht, in dem mit konkreten Maßnahmen ein Umlenken unter Berücksichtigung der Realitäten von Selbstständigen bei ihrer Berufsausübung gefordert wird, damit diese gegenüber Unternehmen und deren Arbeitnehmern nicht benachteiligt werden.

Die derzeitige Politik führt absehbar dazu, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen sich gezwungen sehen werden, aufzugeben bzw. in andere Berufszweige abzuwandern. Damit würde eine auch für die konjunkturelle Erholung nach der Krise wichtige Säule der stark mittelständisch geprägten deutschen Wirtschaft wegbrechen. Dies kann – auch in Anbetracht der ursprünglichen Versprechungen – nicht das Ziel einer verantwortungsvollen Wirtschaftspolitik sein.

*

FORDERUNGSPAPIER
Zu den Corona-Hilfen für Solo-Selbstständige

Die Corona-Krise hat die weltweite Wirtschaft immer noch fest im Griff, Unternehmen wie Solo-Selbstständige. Laut einer von der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (bagsv) organisierten Umfrage1, an deren Ausarbeitung auch der BDÜ maßgeblich mitgewirkt hat, sind derzeit gut 60 % der Selbstständigen von der Krise sehr stark betroffen und berichten von deutlichen Umsatzeinbrüchen seit Mitte März bzw. April 2020. Ein Drittel der Teilnehmer dieser Befragung, an der sich deutlich mehr als 20.000 Selbstständige beteiligten, berichtet sogar von einem 100-prozentigen Umsatzrückgang, also null Euro Einnahmen mit wenig Hoffnung auf eine baldige Erholung der Situation.

Auch die Berufsgruppe der Dolmetscher und Übersetzer, die in einer globalisierten Welt entscheidend zum wirtschaftlichen Erfolg von international agierenden Unternehmen beiträgt, gehört zu den überwiegend selbstständig Arbeitenden und ist vom Lockdown in vielfacher Hinsicht betroffen.

Zwar hat die Politik angesichts der Einstellung des öffentlichen Lebens sehr schnell reagiert und milliardenschwere Hilfsprogramme aufgelegt, bei denen auch die Solo-Selbstständigen als Zielgruppe für die Hilfspakete immer wieder genannt wurden. Allerdings blieb es – wie die Erfahrung nun zeigt – im Wesentlichen bei der verbalen Unterstützung.

Als sofortige Maßnahmen fordert der BDÜ deshalb:

  • keine Schlechterstellung der Selbstständigen gegenüber Angestellten,
  • ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige, das nach dem Vorbild Baden-Württembergs die Lebenshaltungskosten („Unternehmerlohn“) und nicht nur die
    betrieblichen Kosten mit einbezieht,
  • keine zeitliche Befristung des Soforthilfeprogramms, solange Großveranstaltungen verboten und Unternehmen geschlossen sind,
  • die dauerhafte Senkung der Bemessungsgrundlage für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 450 Euro.

Warum diese Forderungen?

Unmittelbar traf die Absage sämtlicher internationaler Konferenzen und Besprechungen die Gruppe der Konferenzdolmetscher, denen praktisch schon Ende Februar über Nacht alle Aufträge wegbrachen. Ebenso mussten Dolmetscher, die in Betrieben Gespräche mit ausländischen Partnern bzw. fremdsprachige Besuchergruppen begleiten oder für die Gerichte arbeiten, binnen weniger Tage reihenweise Absagen ihrer Termine hinnehmen. Und auch Übersetzer, die schriftliche Texte übertragen und in der Regel nur virtuell Kontakt zu ihren Auftraggebern haben, verzeichnen zum Teil einen deutlichen Auftragsrückgang, da viele Unternehmen aktuelle Projekte weitgehend ausgesetzt haben. Gemeinsam ist den Übersetzern und Dolmetschern, dass sie als Solo-Selbstständige häufig im eigenen Homeoffice arbeiten und die freiberufliche Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist.

Tatsächlich fällt außer in Baden-Württemberg diese Form der Berufsausübung, wie sie neben Übersetzern und Dolmetschern unter anderem auch Designer, Journalisten oder IT-Fachkräfte erfolgreich praktizieren, durch das Raster der Fördermaßnahmen und diese werden lapidar an die Grundsicherung verwiesen: Durch die Arbeit vom Homeoffice aus fallen kaum fixe  Betriebskosten an; ein Gehalt wie bei Angestellten gibt es für Solo-Selbstständige nicht, die Lebenshaltungskosten werden direkt über den Umsatz erwirtschaftet, jedoch nicht als betriebliche Aufwendung (im Sinne der Soforthilfe) anerkannt.

Keine Benachteiligung wichtiger ökonomischer Akteure

Die Praxis zeigt, dass Antragstellern der speziellen Corona-Hilfen für Selbstständige recht schnell Subventionsbetrug unterstellt wird. Und bei Beantragung der Grundsicherung gilt nur vorübergehend die Aussetzung der Vermögensprüfung, was heißt, dass bei einem positiv beschiedenen Antrag möglicherweise nachträglich eine angesparte Alterssicherung aufgelöst werden muss. Dies ist eine massive Benachteiligung aller Solo-Selbstständigen gegenüber Unternehmen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit.

Mit den aktuellen Stützungsmaßnahmen verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die ökonomischen Corona-Folgen abzufedern und ein systematisches Hochfahren der Wirtschaft wieder zu ermöglichen. Wenn allerdings bestimmte Berufsgruppen aufgeben und in andere Berufszweige abwandern müssen, weil aufgelegte Förderprogramme an ihnen vorbeigehen, werden diese Experten für die Erholung der Wirtschaft und auch im staatlichen Bereich, z. B. bei Gerichtsverhandlungen, fehlen. Für den Mittelstand als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, der laut dem Bundesverband Mittelständische Wirtschaft BVMW mehr als jeden zweiten Euro (Nettowertschöpfung) in Deutschland erwirtschaftet, sind gerade Solo-Selbstständige wie Dolmetscher und Übersetzer flexible, kompetente und damit unverzichtbare Dienstleister.

Eine faire Unterstützung von selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern sichert den Aufschwung und tragfähige Geschäftsmodelle für die Zukunft.

Norma Keßler, Präsidentin
Ralf Lemster, Vizepräsident

Berlin, 11. Mai 2020

Mehr zum Thema

BDÜ

Leipziger Buchmesse 2024