NRW gewährt Solo-Selbstständigen einmaligen Zuschuss von 2.000 Euro für Lebensunterhalt

Andreas Pinkwart
Der Volks- und Betriebswirt Andreas Pinkwart war von 2005 bis 2010 Forschungsminister und ist seit 2017 Wirtschaftsminister an Rhein und Ruhr. - Bild: Land NRW

Nach dem Willen der Bundesregierung darf die von ihr als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährte Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt.

Auf der Website der NRW-Soforthilfe 2020 war zu Beginn des Programms der Hinweistext jedoch so formuliert, dass die Antragsteller davon ausgehen konnten, dass der Zuschuss auch zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden kann. Hierzu zählen etwa die Ausgaben für Miete, Krankenkasse und Nahrungsmittel.

Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April im Vertrauen auf die ursprüngliche Beschreibung die Hilfen beantragt hatten (statt einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen), daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die CDU-FDP-Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ihnen für diese beiden Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro. Das hat Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart (FDP) am 12.05.2020 gegenüber der Presse mitgeteilt. Die 2.000 vom Empfänger somit zweckwidrig verwendeten Euro überweist das Land auf eigene Kosten zurück an den Bund.

Was bedeutet das?

Das Land NRW hat an alle Antragsteller grundsätzlich 9.000 Euro überwiesen. Nehmen wir an, jemand könnte von dieser Summe keine nennenswerten Betriebsausgaben bestreiten, weil er praktisch keine hat. Dann dürfte er jetzt trotzdem 2.000 Euro zur Bestreitung des Lebensunterhalts für März und April einbehalten (1.000 Euro pro Monat). Die verbleibende Restsumme von 7.000 Euro ist allerdings an das Land zurückzuüberweisen, falls nicht noch Betriebsausgaben in den Monaten März, April und Mai davon bestritten werden können.

Besteht die finanzielle Notlage auch im Mai und danach fort, bleibt den Betroffenen nichts anderes übrig, als Grundsicherung zu beantragen (ALG II, vulgo Hartz IV).

Wer die NRW-Soforthilfe 2020 bislang noch nicht beantragt hat und lediglich Unterstützung zum Lebensunterhalt benötigt, sollte Grundsicherung beantragen.

Eine klare und praktikable Lösung zu den Lebenshaltungskosten besteht in Baden-Württemberg. Dort können Einzelunternehmer eine Pauschale für Lebenshaltungskosten, Miete und Krankenversicherung in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen und von der Soforthilfe ohne weitere Nachweise und Prüfungen einbehalten.

Bundesregierung ist Forderung der Länder „bedauerlicherweise nicht gefolgt“

Pinkwart wies in der Pressekonferenz auf die vergeblichen Bemühungen der Länder hin: „Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können. Die Bundesregierung ist dieser parteiübergreifenden Forderung der Länder bedauerlicherweise nicht gefolgt. Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern. Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.“

Die Neuregelung im Überblick:

  • Alle Solo-Selbstständigen sind verpflichtet, am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums eine Erklärung abzugeben. Darin legen sie dar, ob sie die NRW-Soforthilfe vollständig zur Deckung des Corona-bedingt entstandenen Liquiditätsengpasses benötigt haben. Andernfalls müssen sie zu viel erhaltene Hilfe zurückzahlen. Die nun getroffene Regelung sieht vor, dass sie bei diesem Nachweis 2.000 Euro für den Lebensunterhalt ansetzen können.
  • Voraussetzung ist, dass die Antragsteller weder im März noch im April ALG II beantragt haben. Nicht gewährt wird dieser indirekte Zuschuss des Landes auch, wenn sie bereits eine Unterstützung aus dem Sofortprogramm des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Künstlerinnen und Künstler erhalten haben.
Isabel Pfeiffer-Poensgen
Isabel Pfeiffer-Poensgen ist seit 2017 Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen im Kabinett Laschet. Zuvor war sie Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder. – Bild: Land NRW

Gilt auch für Literaturübersetzer und andere Versicherte der Künstlersozialkasse

Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft (MKW) wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.

Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen (parteilos): „Mit der heutigen Entscheidung haben wir als Land eine faire Lösung für viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefunden, die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Es war mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass wir die Vielzahl an Kulturschaffenden, die bisher bei unserem MKW-Programm nicht zum Zuge gekommen sind, nicht im Stich lassen. Deshalb stocken wir unser Programm auf rund 32 Millionen Euro auf und bieten gleichzeitig als Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe jenen Antragsstellern einen Vertrauensschutz, die bis Ende April die NRW-Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt beantragt haben.“

Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstler:

  • Antragsberechtigte, die bereits einen Antrag gestellt haben, bislang aufgrund der Mittelbegrenzung auf fünf Millionen Euro jedoch nicht zum Zuge gekommen sind, erhalten unter Nachweis ihrer künstlerischen Tätigkeit (Mitgliedschaft in Künstlersozialkasse oder anderem Künstlerbund) einen finanziellen Zuschuss für ihren Lebensunterhalt in Höhe von 2.000 Euro für die Monate März und April. Voraussetzung ist, dass sie im März und April keine Leistungen aus dem MKW-Programm, der NRW-Soforthilfe 2020 oder der Grundsicherung bezogen haben.
  • Auch die Unterstützung für jene Antragssteller, deren Antrag bereits positiv beschieden wurde, wird auf pauschal 2.000 Euro erhöht.

86 Prozent der Antragsteller sind Kleinunternehmer

Mit der Corona-Soforthilfe hat Nordrhein-Westfalen seit dem Start Ende März bereits fast 400.000 Unternehmen unbürokratisch eine finanzielle Unterstützung gewähren können. Insgesamt zahlten Land und Bund 4,07 Milliarden Euro aus. 86 Prozent der Antragssteller waren Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern. 15.000 Anträge wurden abgelehnt.

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