FDP beantragt Gebärdensprachdolmetscher für Pressekonferenzen der Regierung

Christian Lindner
Der in Wuppertal geborene Christian Lindner ist seit 2017 Vorsitzender der Bundestagsfraktion der Freien Demokraten. - Bild: FDP

Im Ausland sind Gebärdensprachdolmetscher auf Pressekonferenzen und bei wichtigen Erklärungen der Regierung ein gewohntes Bild – nicht so in Deutschland. Bereits zu Beginn der Corona-Krise – am 12. März 2020 – haben Christian Lindner und die FDP-Fraktion im Bundestag deshalb einen Entschließungsantrag eingebracht.

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich Gebärdensprachdolmetscher hinzuzuziehen, sofern eine audiovisuelle Übertragung möglich ist. Übergangsweise sei auch eine Untertitelung denkbar. Außerdem solle die Regierung mit der Bundespressekonferenz eine ähnliche Vereinbarung in diesem Sinne treffen.

Der Antrag wurde in den Wochen danach im Ausschuss für Arbeit und Soziales von allen Fraktionen diskutiert und am 7. Mai mehrheitlich abgelehnt.

  • Die Linke und die AfD haben den Vorstoß der Freien Demokraten als einzige vorbehaltlos unterstützt.
  • Die CDU/CSU-Fraktion lehnte den Antrag ab. Man sei ohnehin auf dem Weg, derartige Missstände abzustellen. Die Botschaft sei bereits in den Ministerien angekommen und man arbeite dort an der Umsetzung. Deswegen halte man den Antrag „an dieser Stelle für verspätet und damit auch für erledigt“.
  • Auch die SPD hat den Antrag abgelehnt – weil er viel zu kurz greife.
  • Die Grünen enthielten sich im Ausschuss der Stimme, weil ihnen der Antrag nicht weit genug geht.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses lautet daher: „Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 19/17883 abzulehnen.“

Nachfolgend im Wortlaut der Antrag der FDP und die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses. Die im Ausschuss vorgetragenen Positionen der einzelnen Fraktionen fasst anschließend der Abgeordnete Uwe Witt als Berichterstatter zusammen.

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Deutscher Bundestag
19. Wahlperiode
Drucksache 19/1788319

12.03.2020

Antrag

der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), Carl-Julius Cronenberg, Pascal Kober, Till Mansmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Peter Heidt, Markus Herbrand, Katja Hessel, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Dr. Jürgen Martens, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Der Informationsbedarf der gesamten Bevölkerung in der aktuellen Lage zur Ausbreitung und Bekämpfung des Coronavirus ist sehr hoch. Offizielle Stellen auf allen Ebenen informieren die Bevölkerung. Tagtäglich gibt es mehrere Pressekonferenzen der zuständigen Ressorts. Die Bewertung der Sachlage hinsichtlich einer Gefährdung wird anhand der Zahlen täglich neu vorgenommen. Die daraus folgenden Empfehlungen zur Hygiene, auf Veranstaltungen, im ÖPNV und vor allem im Verdachtsfall werden umfangreich in den Medien, vor allem über das Fernsehen kommuniziert. Dies alles dient dem Schutz der Bevölkerung, um die Verbreitung des Virus soweit es geht einzudämmen und zu verlangsamen.

Diese aktuelle Situation ist ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken. Denn im Gegensatz zu anderen Staaten werden offizielle Pressekonferenzen z. B. des Bundesgesundheitsministers nicht in die Gebärdensprache übersetzt. Gehörlosen Menschen stehen zur Nutzung der Informationen lediglich wenige Sendungen wie z. B. Nachrichtensendungen zur Verfügung, in denen Auszüge aus aufgezeichneten Pressekonferenzen gezeigt werden. Die Verfolgung von Live-Berichterstattungen ist gehörlosen und hörbehinderten Menschen in den überwiegenden Fällen nicht möglich. Dies ist in einer solchen Situation und auch bei anderen Ereignissen nicht angemessen und in der Sache sogar kontraproduktiv.

Vor allem aber ist die Simultanübersetzung in Gebärdensprache eine grundsätzlich notwendige, angemessene und längst überfällige Maßnahme, um allen gehörlosen und hörbehinderten Menschen die volle und umfängliche Teilhabe in Deutschland zu ermöglichen. Eine simultane Übersetzung in Gebärdensprache ist in den USA und vielen
anderen Staaten auf allen staatlichen Ebenen bereits üblich und muss daher auch in Deutschland der Standard werden. Der Bund sollte hier Vorreiter werden; die notwendige Finanzierung soll aus dem jeweiligen Öffentlichkeitsarbeitsetat erfolgen.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  1. bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten, übergangsweise auch per Untertitelung sowie
  2. mit der Bundespressekonferenz eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Berlin, den 12. März 2020

Christian Lindner und Fraktion

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(Vorabfassung – wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.)

Deutscher Bundestag
19. Wahlperiode
Drucksache 19/19058

07.05.2020

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Jens Beeck, Michael Theurer, Johannes Vogel (Olpe), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/17883 –

Offizielle Stellungnahmen nur noch mit Gebärdensprachdolmetschung

A. Problem

Der Informationsbedarf der Bevölkerung sei in der aktuellen Lage zur Ausbreitung und Bekämpfung des Coronavirus groß, argumentiert die antragstellende Fraktion. Offizielle Stellen informierten die Bevölkerung umfangreich in den Medien, vor allem über das Fernsehen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Diese aktuelle Situation sei ein Anlass, um über derartige Kommunikation prinzipiell nachzudenken; denn im Gegensatz zu anderen Staaten würden offizielle Pressekonferenzen z. B. des Bundesgesundheitsministers nicht in die Gebärdensprache übersetzt. Gehörlosen Menschen stünden zur Nutzung der Informationen lediglich wenige Sendungen wie z. B. Nachrichtensendungen zur Verfügung, in denen Auszüge aus aufgezeichneten Pressekonferenzen gezeigt würden.

B. Lösung

Die Fraktion der FDP fordert die Bundesregierung auf, bei ihren Pressekonferenzen im Bundeskanzleramt und in den Bundesministerien sowie den nachgeordneten Behörden grundsätzlich eine Gebärdensprachdolmetschung anzubieten, sofern diese audiovisuell übertragen werden könnten, übergangsweise auch per Untertitelung, sowie mit der Bundespressekonferenz eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Kostenrechnungen wurden nicht angestellt.

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 19/17883 abzulehnen.

Berlin, den 6. Mai 2020

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Dr. Matthias Bartke
Vorsitzender

Uwe Witt
Berichterstatter

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Bericht des Abgeordneten Uwe Witt

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 19/17883 ist in der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages am 23. April 2020 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die antragstellende Fraktion argumentiert, dass die Simultanübersetzung in Gebärdensprache eine grundsätzlich notwendige, angemessene und längst überfällige Maßnahme sei, um allen gehörlosen und hörbehinderten Menschen die volle und umfängliche Teilhabe in Deutschland zu ermöglichen. Eine simultane Übersetzung in Gebärdensprache sei in den USA und vielen anderen Staaten auf allen staatlichen Ebenen bereits üblich und müsse daher auch in Deutschland Standard werden. Der Bund sollte hier Vorreiter werden; die notwendige Finanzierung solle aus dem jeweiligen Öffentlichkeitsarbeitsetat erfolgen.

III. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag auf Drucksache 19/17883 in seiner 78. Sitzung am 6. Mai 2020 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen AfD, FDP und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung empfohlen.

Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte, in der Einführung in ihren Antrag spreche die Fraktion der FDP die Berichterstattungen in öffentlich-rechtlichen Sendern an, während der Antrag zunächst einmal Pressekonferenzen des Bundeskanzleramtes und der Ministerien sowie der nachfolgenden Behörden betreffe. Hier passten Berichterstattung im Ausschuss und Antrag nicht zusammen. Es sei allerdings tatsächlich kritisch, dass die barrierefreie Kommunikation zu Beginn der Krise nicht so funktioniert habe, wie dies eigentlich in einem Land wie Deutschland erforderlich sei. Das Bedauern darüber könne man gar nicht genug ausdrücken. „Leider Gottes“ – oder viel-leicht auch zum Glück – sei es wieder einmal so, dass man aus der Krise lerne, aber am besten hätte man schon vorher gelernt. In der Krise habe man hier allerdings auch sehr schnell reagiert und Gebärdensprachdolmetschungen zur Verfügung gestellt. Gerade auch das Gesundheitsministerium gehe zwischenzeitlich hin und gebe viele Informationen mit Gebärdensprachvideos auf der Internetseite wider. Im Kanzleramt wie im RKI fänden zum Beispiel die Pressekonferenzen immer mit Gebärdensprachdolmetschern statt. Sicherlich sei man noch nicht überall perfekt, aber man sei auf dem Weg alles herzurichten, damit eine barrierefreie Kommunikation zur Verfügung gestellt werden könne. Das bestätige auch die Bundesfachstelle Barrierefreiheit. Deswegen habe man ein wenig den Eindruck, dass der Antrag, den man heute im Ausschuss berate, etwas verspätet komme; denn viele Punkte seien schon umgesetzt worden bzw. befänden sich in der Umsetzung. So sei die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zu dem Ergebnis gekommen, dass sicherlich noch nicht alles perfekt sei und sich noch alle daran gewöhnen müssten, aber die barrierefreie öffentliche Berichterstattung finde permanent statt. Sie werde immer mehr Bestandteil der täglichen Berichterstattung. Es sei schade, dass man erst in der Krise lerne, aber die Situation habe sich doch merklich verändert und verbessert. Man sei auf dem Weg, diese Dinge abzustellen. Dies sei auch entsprechend in den Ministerien angekommen und man sei dort bei der Umsetzung. Deswegen halte man den Antrag an dieser Stelle für verspätet und damit auch für erledigt.

Die Fraktion der SPD erklärte, tatsächlich habe sich bei den Auswirkungen in der Corona Krise gezeigt, dass es vor allem zu Beginn bei der simultanen Gebärdenverdolmetschung von Stellungnahmen der Bundesregierung teilweise noch Lücken gegeben habe. Dies habe man selbst auch festgestellt, aber eben nur teilweise. Deshalb habe man direkt zu Beginn der Krise mit verschiedenen Stellen direkt Kontakt aufgenommen, mit dem Bundesgesundheitsminister, dem Bundespresseamt und dem Vorsitzenden der Bundespressekonferenz. Dabei sei man über das hinausgegangen, was die Fraktion der FDP hier anspreche. Man habe auch direkt mit ARD und ZDF Kontakt aufgenommen und darum gebeten, dass noch einmal mitgeteilt werde, wie der jeweilige Sachstand sei. Man habe von allen eine Rückmeldung erhalten und daraufhin beobachtet, dass dort tatsächlich Einiges umgesetzt worden sei. Es stelle sich schließlich immer die Frage, ob man sage, dass das Glas halb leer sei, oder es als halb voll bezeichne. Es sei eine besondere Krisensituation gewesen. Zu dem, was umgesetzt worden sei, gehöre beispielsweise, dass beim Robert Koch-Institut am 16. März 2020 simultan gedolmetscht worden sei. Bei den Pressekonferenzen der Bundeskanzlerin und bei den Statements der Bundeskanzlerin sei Gebärdendolmetschung dabei gewesen, ebenso beim BMAS in der Pressekonferenz, in der es um die Gespräche mit den Sozialpartnern gegangen sei. Bei den FAQs gebe es auch Übersetzungen in Gebärdensprachfilme, die auf den Internetseiten der Ministerien abrufbar seien. Dies zeige, dass das Glas nicht halb leer sei, sondern halbvoll. Dies sei auch eine perspektivische Betrachtungsweise. ARD und ZDF hätten auch noch einmal auf die Simultandolmetschungen bei Phoenix verwiesen. Staatssekretär Steffen Seibert als Chef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Regierungssprecher habe gleichwohl unter anderem auch darauf verwiesen, dass es teilweise noch an technischen und personellen Voraussetzungen mangele. Gebärdensprachdolmetscher fielen schließlich auch nicht vom Himmel. Sie müssten ausgebildet werden und tatsächlich verfügbar sein. Vor diesem Hintergrund müsse man feststellen, dass man mit dem Behindertengleichstellungsgesetz einen Prozess aufgesetzt habe. Man sei inmitten dieses Prozesses und es gelte nun, ihn auch weiter in der Umsetzung zu begleiten. Im Übrigen greife der Antrag der Fraktion der FDP zu kurz. Es geht schließlich nicht nur um die Gebärdensprachdolmetschung, sondern auch um die Leichte Sprache. Auch da sei man inmitten eines Prozesses, in dem man nun zügig Schritt um Schritt umsetzen müsse. Insofern sei der Antrag der Fraktion der FDP abzulehnen.

Die Fraktion der AfD kritisierte, dass eine so wichtige Regelung und damit die Teilhabe behinderter Menschen in Deutschland bisher noch nicht umgesetzt worden sei. Man laufe hier immer noch den Ansprüchen der UN-Behindertenrechtskonvention hinterher, die seit 2009 Gebärdendolmetscher vorsehe. Dies sei auch so gewesen, als die Fraktion der AfD im Rahmen der Corona-Debatte ein Notfallprogramm für behinderte Menschen vorge-schlagen habe. Der Antrag sei sinnvoll und angemessen gewesen und dennoch abgelehnt worden. Gerade in Krisenzeiten brauche man eine schnelle Verbreitung von wichtigen Information zur Gesundheitsprävention auch für behinderte Menschen. Es sei wichtig, dass sich die Menschen auf diese Maßnahmen einstellen könnten. Daher stimme man dem Antrag zu, auch wenn Erweiterungen denkbar gewesen wären. Eine Vereinbarung von Bundes-kanzleramt und Bundespressekonferenz wäre z. B. nur für diese beiden Institutionen bindend. Insofern wäre eine gesetzliche Regelung sinnvoller, um zum Beispiel auch die einzelnen Fraktionen mit Gebärdendolmetschern zu unterstützen. Allgemein wäre es begrüßenswert, wenn ein Rechtsanspruch auf Gebärdendolmetscher bei Videos verankert werden könnte. Weiter gebe es keine gesetzliche Regelung zur Übernahme der Kosten von Gebärden-dolmetschern, so dass es entsprechende Einsätze nur unregelmäßig und auf Initiative einzelner Personen oder Institutionen gebe. Wünschenswert wäre es, wenn man auch im öffentlich-rechtlichen TV das Programmangebot für gehörlose Menschen insgesamt erweitern und verbessern würde.

Die Fraktion der FDP stellte fest, seit der Ergänzung von Satz 2 in Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz hätte man eigentlich davon ausgehen müssen, dass in Deutschland niemand mehr Teilhabeschwierigkeiten bei der Informationsgewinnung habe. Mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention im Bundesteilhabegesetz, im BGG und im AGG habe man eine Vielzahl von Regelungen, die deutlich machten, dass Informationen im öffentlichen Raum in Deutschland grundsätzlich für alle zur Verfügung stehen sollten. Aktuell gebe es regelmäßig Kriseninformationssendungen, um über die aktuelle Entwicklung zu informieren. Es müsste selbstverständlich sein, diese Informationen verständlich zu übertragen. Man habe sich gefreut zu sehen, dass sich auch die Berichterstatterin der Fraktion der SPD an die zuständigen Ministerien gewandt habe, um darauf aufmerksam zu machen, dass der Aspekt der Verdolmetschung in Gebärdensprache an dieser Stelle grundsätzlich einzuhalten sei. Dennoch habe man den vorliegenden Antrag eingebracht, weil es weiter nicht die Realität sei. Der einzige Dienstleister, der angesichts des großen finanziellen Einsatzes auch immer wieder überlege, ob er das weiter leisten könne, sei Phoenix. Alle Sondersendungen auf ARD und ZDF seien jedenfalls nicht unmittelbar in Gebärdensprache gedolmetscht worden. Wenn der Minister vor dem Ministerium auf der Grünfläche stehe, gebe es bestenfalls ein paar Stunden später einen Beitrag mit Untertitelung oder Gebärdensprachdolmetschung zu sehen. Die bekannte Bloggerin der Gehörlosenszene Julia Probst nenne dies die Brotkrumen, die man später bekomme. Nahezu jedes dritte Entwicklungsland stelle bei der Verkündung von Informationen seiner Regierungen unmittelbar Gebärdensprachdolmetschung zur Verfügung – und nicht nachträglich. Dies müsse also auch in Deutschland möglich sein, zumindest in den zuständigen Ministerien, wie das für Gesundheit und für Arbeit und Soziales. Es gebe jedoch zahlreiche Beispiele aus der den letzten beiden Monaten, wo dies nicht funktioniert habe. Die Rechtsordnung, aber auch das normale menschliche Miteinander geböten es, dass man das vernünftig mache.

Die Fraktion DIE LINKE schloss sich der Kritik an der nicht barrierefreien Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Rahmen der derzeitigen Corona-Pandemie im Vergleich zu anderen Staaten an. Wenn man sich etwa auf Pressekonferenzen des Bundesgesundheitsministers konzentriere, so seien diese nicht in Gebärdensprache übersetzt worden. Insofern seien die Forderungen der Fraktion der FDP berechtigt. Auf die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention sei bereits verwiesen worden. Danach und in Kombination mit dem Behindertengleichstellungsgesetz sei man dazu verpflichtet, die gesamte Öffentlichkeitsarbeit barrierefrei anzubieten. Dies habe verstärkte Bedeutung, wenn es sich um eine Informationspolitik in Zeiten wie der derzeitigen Pandemie handele. Es sei daher unverständlich, dass dies für die Bundesregierung zu Beginn der Krise überhaupt keine Rolle gespielt habe und auch nicht garantiert worden sei. Daher begrüße man den Antrag der FDP-Fraktion, auch wenn man sich noch weitergehende Maßnahmen vorstellen könnte. Die Gebärdensprachdolmetschung sei dabei ein wichtiger Baustein einer barrierefreien Kommunikation, aber nur ein Baustein. Weitere müssten folgen. Im letzten Jahre habe die Fraktion DIE LINKE zehn verschiedene Anträge zu diesem Themenkomplex eingebracht. Diese hätten unter anderem gezeigt, dass sehr viel mehr Maßnahmen nötig seien, um Menschen mit unterschied-lichen Behinderungen ein barrierefreies Leben und eine barrierefreie Teilhabe zu ermöglichen. Die UN-BRK sei im Übrigen ein verpflichtendes Werk, dem auch die Bundesregierung unterliege.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte dem Anliegen des Antrags grundsätzlich zu. Seit die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert worden sei, werde hier so getan, als wäre dies eine neue Ansage und man könne die Lücken nicht von heute auf morgen schließen. Es sei nett, wenn die Fraktion der SPD berichte, wem man alles geschrieben habe und welche Kontakte man dazu gehabt habe. Wenn das aber zu so wenig führe, müsse man sich überlegen, wie durchsetzungsstark man sei, obwohl man zu einer Regierungsfraktion in diesem Haus gehöre. Diejenigen, die am meisten durchsetzten, seien Menschen wie Julia Probst, Aktivistinnen, die seit Wochen drängten, Briefe schrieben, ständig präsent seien, bei der Schlichtungsstelle diverse Anträge gestellt hätten und für etwas Bewegung gesorgt hätten. Trotzdem sei es in anderen Ländern völlig normal, auch zum Teil in Entwicklungsländern, was man in der Bundesrepublik Deutschland nicht schaffe. Das könne man nicht damit erklären, dass man es technisch nicht lösen könne und das Personal nicht finde. Wenn der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung nicht in der Lage seien, solche Dinge zu klären, müsse man sich ernsthaft Gedanken machen. Wie sich die Situation darstelle, darüber informiere der Deutsche Gehörlosenbund. Es gebe einfache Darstellungen, was gemacht werde und was nicht. Wer hier erläutere, dass die Ministerien auf der Höhe seien, der irre. Der Antrag sei insofern eine gute Sache, als man darüber nun hier diskutiere. Aber Aspekte, wie die Leichte Sprache, seien tatsächlich nicht adressiert. Es gebe ein paar Videos in Leichter Sprache beim BMAS und anderen Ministerien, aber das reiche nicht aus. Im Antrag gebe es einen Nebensatz, nach dem übergangsweise auch per Untertitelung gearbeitet werden könne. Dem wolle man widersprechen. Die Untertitelung richte sich an eine andere Personengruppe. Das seien schwerhörige Menschen, während gehörlose Menschen auf Gebärden angewiesen seien, weil sie die Grammatik der deutschen Schriftsprache gar nicht verstehen könnten. Dieser Antrag gehe nicht weit genug. Deshalb könne man nicht zustimmen und werde sich der Stimme enthalten.

Berlin, den 6. Mai 2020

Uwe Witt
Berichterstatter