BAMF war Gastgeber des zweiten IGC-Workshops für Asyldolmetscher

Ursula Gräfin Praschma
Ursula Gräfin Praschma ist eine der beiden Vizepräsidentinnen des BAMF. - Bild: Lopez / BAMF

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war im Mai 2021 Gastgeber des zweiten Workshops von IGC-NINT, der Asyldolmetschern aus aller Welt Gelegenheit für einen virtuellen Austausch bot. Die Abkürzung IGC steht für InterGovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees.

Die virtuelle Ausrichtung des dreitägigen Netzwerktreffens war nicht nur technisch anspruchsvoll, sondern auch eine logistische Herausforderung. Immerhin kamen die Teilnehmer aus 18 Staaten und drei Organisationen, die auf drei Kontinente verteilt sind. Bei der Terminfindung spielten die Zeitunterschiede naturgemäß eine große Rolle.

Prinzipien und Standards für die Sprachmittlung im Asylwesen

Für die BAMF-Vizepräsidentin Ursula Gräfin Praschma war es ein ganz besonderer Termin. Schließlich war sie vor 25 Jahren an der Gründung der Arbeitsgruppe Country of Origin Information (COI) beteiligt, die Teil des IGC ist. Auch damals war Nürnberg Ort des Geschehens. Nicht nur aus diesem Grunde hat Praschma die Teilnehmer des diesjährigen Treffens gerne begrüßt.

Ein Schwerpunkt der Veranstaltung drehte sich um allgemein geltende Prinzipien und Standards für die Sprachmittlung im Asylwesen. Gerade die Sprachmittlung in die jeweiligen Sprachen der Antragstellenden sichert eine Kommunikation aller Beteiligten und ermöglicht eine ausreichende Würdigung der betroffenen Menschen, wie auch Gräfin Praschma in ihrem Grußwort betonte:

Von der Registrierung bis zur Anhörung der Antragstellenden – die Durchführung qualitativ hochwertiger Asylverfahren hängt von einer vollständigen und genauen Wiedergabe des Gesagten oder Geschriebenen in der Zielsprache ab.

Dazu gehört auch das Eingehen auf besonders schutzbedürftige Personengruppen. Die Besonderheiten der Sprachmittlung für LSBTIQ-Personen (Lesbisch Schwul Bi Trans Inter Queer) bildeten daher einen weiteren Themenschwerpunkt des Workshops.

Einsatz des Ferndolmetschens nimmt weiter zu

Diskutiert wurde in Arbeitsgruppen auch das Ferndolmetschen per Video oder in definierten Ausnahmesituationen auch per Telefon. Ein Thema, das nicht nur wegen der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen besonders aktuell ist. Auch bei seltenen Sprachen, für die es in Deutschland nur wenige Sprachmittler gibt, ist das Ferndolmetschen eine wichtige Ergänzung.

Sicher ist: In Zukunft wird das Ferndolmetschen zunehmend zum Einsatz kommen. Umso wichtiger werden Steuer- und Buchungselemente, auf die unterschiedliche Stellen zugreifen können.

BAMF nutzt interne Dolmetscherdatenbank BABS

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge setzt bereits seit Jahren das amtseigene System BABS (Bundesamt Bereitstellung Sprachmittlung) ein. Über BABS können die BAMF-Außenstellen aus einem deutschlandweiten Pool von Freiberuflern schnell und einfach Dolmetscher suchen, finden und Termine vereinbaren.

Selbst die Abrechnung funktioniert über das System. Insbesondere wenn durch das Ferndolmetschen der Kreis der verfügbaren Sprachmittelnden künftig größer wird, weil die örtliche Nähe als Kriterium wegfällt, kann BABS seine Vorteile noch besser ausspielen.

Referat 31E Sprachendienste

Im BAMF kümmert sich das „Referat 31E Sprachendienste“ um alle Themen rund um die Sprachmittlung.

InterGovernmental Consultations on Migration, Asylum and Refugees (IGC)

Die Initiative zur Gründung der IGC ging aus einer Konferenz 1985 unter der Schirmherrschaft des UNHCR hervor. Thema der Konferenz war „Die Ankunft von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Europa“. Anschließend entschieden sich sieben Staaten ein informelles Forum zu gründen, um zukünftig Herausforderungen für die nationalen Asylsysteme und mögliche Lösungen zu diskutieren. Die Gründungsmitglieder sind Dänemark, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Niederlande, Schweden, Schweiz.

IGC ist ein informelles Forum ohne Entscheidungsbefugnisse zum zwischenstaatlichen Austausch von Informationen und für politische Debatten zu relevanten Themen des Managements internationaler Migrationsströme. Es bringt seine 18 Mitgliedstaaten, UNHCR, IOM und die EU (mit EU-Kommission, EASO, Frontex, eu-LISA) zusammen. Die Federführung für die Zusammenarbeit Deutschlands mit IGC obliegt dem Bundesministerium des Innern, Bau und Heimat, Referat M1.

Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fungiert Referat 91A als Kontakt- und Koordinierungsstelle in Bezug auf sämtliche Aktivitäten im Rahmen von IGC. Das BAMF nimmt mit verschiedenen Fachbereichen an Workshops und Working Groups teil. Auf Leitungsebene finden regelmäßig „Senior Officials‘ Meetings“ (SOM) statt, bei denen das BAMF von Vizepräsidentin Schumacher vertreten wird.

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