Sind alle Dolmetscher auf der Liste der Polizei gerichtlich vereidigt? Wenn nein, warum nicht? Wer wählt anhand welcher Kriterien aus, wer auf die Liste kommt? Welche Qualifikation haben diejenigen, die auswählen? – Fragen über Fragen, die sich viele in unserer Branche stellen.
Die österreichische Nationalratsabgeordnete Petra Bayr von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) hat im November 2021 mit Unterstützung von vier weiteren Abgeordneten aus ihrem Klub (Fraktion) entsprechende Fragen an den für die Polizei zuständigen Innenminister gerichtet.
Gerhard Karner von der ÖVP hat als Bundesminister für Inneres die Fragen im Januar 2022 schriftlich beantwortet. Nachfolgend die Fragen und Antworten im Wortlaut:
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8606/J vom 16.11.2021 (XXVII. GP)
Anfrage
der Abgeordneten Petra Bayr, Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufnahmekriterien für Dolmetscher*innen
Bei einem Gerichtsverhandlungen geht es so gut wie immer um Existenzen, egal ob ein Delikt mit Geld- oder Haftstrafen bedroht ist. Die Dolmetschung muss gewissenhaft, vollständig und korrekt durchgeführt werden.
Die Dolmetschung ist ein Menschenrecht, es braucht Kompetenz, Qualifikation und Erfahrung, hohe Mobilität und geistige Flexibilität.
Es wäre fahrlässig und eines Rechtsstaates unwürdig, Menschen Dolmetschungen durchführen zu lassen, die weder einschlägige Kompetenz noch Erfahrung haben.
Zweisprachig aufgewachsen zu sein oder anzugeben, eine bestimmte Sprache sprechen zu können, ist keine Qualifikation, um den Beruf eines*r Dolmetschers*in ausüben zu können.
Weiters sind soft skills, wie Präzision und Konzentrationsfähigkeit und Verhaltensregeln wie Objektivität, Verschwiegenheitspflicht und Distanziertheit zu allen Beteiligten, wesentliche Kompetenzen von zertifizierten Gerichtsdolmetscher*innen.
Die Dolmetschleistung ist somit eine fordernde, anspruchsvolle und vor allem verantwortungsvolle Aufgabe und essenzieller Baustein im Justizsystem.
Die österreichische Polizei bedient sich für Dolmetsch-Aufträge einer eigenen Liste mit Dolmetscher:innen und gibt an die Qualifikation der Personen auf dieser Liste selbst zu prüfen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
- Sind alle Dolmetscher:innen auf der Liste, der sich die Polizei bedient, gerichtlich beeidet? Wenn nein, warum nicht?
- Nach welchen Kriterien werden die Dolmetscher:innen auf der Liste der Polizei ausgewählt?
- Wer wählt geeignete Dolmetscher:innen für die Personenliste der Polizei aus?
- Welche Qualifikationen, die Qualität der Dolmetscher:innen zu beurteilen, hat/haben diese Person(en)?
[Handschriftlich unterzeichnet von Petra Bayr und vier weiteren SPÖ-Abgeordneten]
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„Standardisierte Kompetenzüberprüfung durch besonders geschulte Bedienstete“
Mag. Gerhard KARNER, Bundesminister
Geschäftszahl: 2021-0.828.965
Wien, am 12. Jänner 2022
Sehr geehrter Herr Präsident!
Die Abgeordnete zum Nationalrat Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. November 2021 unter der Nr. 8606/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufnahmekriterien für Dolmetscher*innen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zur Frage 1:
Sind alle Dolmetscher:innen auf der Liste, der sich die Polizei bedient, gerichtlich beeidet? Wenn nein, warum nicht?
Nein, da der Bedarf an Dolmetschleistungen weder mengenmäßig noch von der örtlichen Verfügbarkeit ausschließlich durch Gerichtsdolmetscher bzw. Gerichtsdolmetscherinnen abgedeckt werden kann. Darüber hinaus gibt es in Österreich nicht für jede benötigte Sprache ein formales Ausbildungsangebot und/oder Gerichtsdolmetscher bzw. Gerichtsdolmetscherinnen.
Zur Frage 2:
Nach welchen Kriterien werden die Dolmetscher:innen auf der Liste der Polizei ausgewählt?
Alle Laiendolmetscher bzw. Laiendolmetscherinnen, welche auf der Liste geführt werden wollen, müssen sich einer standardisierten Kompetenzüberprüfung unterziehen. Hierbei wird die Sprach-, Fach- und Dolmetschkompetenz erhoben. Die dafür im Einsatz befindlichen und qualitätsgesicherten Texte/Audiofiles wurden in Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Verband der Gerichtsdolmetscher (ÖVGD) bzw. wo notwendig mit zertifizierten Gerichtsdolmetscher bzw. Gerichtsdolmetscherinnen aus den Bundesämtern in der Schweiz (Staatssekretariat für Migration, SEM) sowie in Deutschland (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF) ausgearbeitet.
Zur Frage 3:
Wer wählt geeignete Dolmetscher:innen für die Personenliste der Polizei aus?
Die Kompetenzüberprüfung wird von besonders geschulten Bediensteten der Landespolizeidirektionen und des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durchgeführt und ausgewertet. In weiterer Folge wird das Ergebnis von Dolmetschern bzw. Dolmetscherinnen in der zuständigen Fachabteilung in der Zentralstelle anhand von Tonaufnahmen aus der Überprüfung einem Review unterzogen.
Zur Frage 4:
Welche Qualifikationen, die Qualität der Dolmetscher:innen zu beurteilen, hat/haben diese Person(en)?
Die Qualitätsbeurteilung obliegt der Fachabteilung in der Zentralstelle und wird durch zwei Absolventinnen der Translationswissenschaften durchgeführt. Beide Personen decken selbst mehrere Sprachen ab, haben jahrelange Erfahrung in diesem Berufsfeld und eine Person ist seit vielen Jahren allgemein beeidet und gerichtlich zertifiziert. Im Bedarfsfall werden auch weitere (Gerichts-)Dolmetscher zur Beurteilung beigezogen.
Gerhard Karner
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Richard Schneider