Nach CDU-Antrag: Landtag Thüringen lehnt Gender-Sprache mehrheitlich ab

Christoph Zippel
Der Politikwissenschaftler Christoph Zippel forderte im Namen der CDU-Fraktion, dass der Staat mit seinen Bürgern in einer "klaren und verständlichen Sprache" kommuniziert, die sich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung hält. - Bildschirmfoto

Der Thüringer Landtag hat am 10.11.2022 auf Antrag der CDU-Fraktion mit einer Mehrheit von 38 zu 36 Stimmen beschlossen, dass sich der Landtag in Thüringen künftig an die Regeln der deutschen Rechtschreibung hält und das so genannte Gendern unterlässt. Und zwar „in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags, in seinem internen und externen Schriftverkehr, in seinen Veröffentlichungen und Publikationen sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit“.

Die Landesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, dies auch in den Schulen und Hochschulen, der Rechtspflege und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk des Landes umzusetzen.

Die von der Linken geführte Minderheitsregierung mit den Koalitionspartnern SPD und Grüne lehnte den Vorstoß vehement ab. Sie wurde aber von der Opposition aus CDU, AfD, FDP und BfTh überstimmt. Der nach turbulenter Debatte in namentlicher Abstimmung verabschiedete Antrag im Wortlaut:

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Thüringer Landtag, 7. Wahlperiode, Drucksache 7/6571, 02.11.2022

Antrag

der Fraktion der CDU

Gendern? Nein Danke! Regeln der deutschen Sprache einhalten – keine politisch motivierte Verfremdung der Sprache!

I. Der Landtag stellt fest:

1. Eine deutliche Mehrheit von etwa zwei Drittel der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland lehnt die Einführung einer sogenannten Gendersprache ab, wie verschiedene Umfragen bestätigen.

2. Die Verwendung der sogenannten Gendersprache ist Ausdruck einer ideologischen Auffassung, die das biologische Geschlechtersystem von Männern und Frauen infrage stellt.

3. Sprache ist eines der wichtigsten Ausdrucksmittel, sie verbindet und prägt die Kultur. Sie muss in allen Bereichen der öffentlichen Kommunikation einheitlich, rechtssicher, grammatikalisch und orthographisch eindeutig und unbeeinflusst von gesellschaftlichen Strömungen sein und sich im Rahmen der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundgesetzes bewegen. Dies schließt alle öffentlichen Bereiche, insbesondere die öffentliche Verwaltung, aber auch die öffentlich-rechtlichen Medien ein.

4. Veränderungen der Sprache setzen sich dann durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden allgemein verstanden und akzeptiert werden. Davon kann angesichts der fehlenden Akzeptanz der Gendersprache in der Bevölkerung jedoch keine Rede sein. Verantwortlich für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks ist ausschließlich der Rat für deutsche Rechtschreibung und nicht das vermeintlich opportune Handeln einer dem Gender-Mainstreaming verpflichteten politischen Bewegung.

5. Alle Menschen sollen sensibel entsprechend ihrem Geschlecht angesprochen werden. Hierbei handelt es sich um eine gesellschaftliche und gesellschaftspolitische Aufgabe, die nicht durch verordnete und in der Bevölkerung nicht akzeptierte Abweichungen von orthographischen Regeln erzwungen werden kann.

6. Als gesamtgesellschaftliche Herausforderung orientiert sich die Gleichberechtigung nicht an der Verfremdung der deutschen Sprache, sondern bildet vielmehr in allen Lebensbereichen das Maß gesellschaftlichen Handelns. Mit ihrer Vielfalt und Klarheit bietet die deutsche Sprache vielfältige Möglichkeiten, adressatengerecht, geschlechterspezifisch und diskriminierungsfrei öffentlich zu kommunizieren, ohne das Grundrecht auf Gleichberechtigung sowie das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Frage zu stellen.

II. Der Landtag bittet die Landtagspräsidentin, dafür Sorge zu tragen, dass in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags, in seinem internen und externen Schriftverkehr, in seinen Veröffentlichungen und Publikationen sowie seiner Öffentlichkeitsarbeit, einschließlich des Besucherdienstes, keine grammatisch falsche Gendersprache verwendet wird. Der Landtag bekennt sich stattdessen zur Anwendung der deutschen Grammatik und amtlichen deutschen Rechtschreibung auf der Grundlage des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“. In seiner Funktion als Verfassungsorgan sowie als Bildungs-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte spricht sich der Landtag gegen herabwürdigende Sprachformen und für mehr Sprachsensibilität aus und unterstützt einen entspannteren Umgang mit der deutschen Sprache, einschließlich der Verwendung des generischen Maskulinums.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. in der Landesregierung und den ihr nachgeordneten Behörden sowie allen übrigen staatlichen Einrichtungen sowohl in der internen als auch externen Kommunikation keine sogenannte Gendersprache zu verwenden und sich ausschließlich an die den Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung entsprechende Schreibweise auf der Grundlage des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ zu halten;

2. in schulischen Einrichtungen einen einheitlichen Sprachgebrauch auf der Grundlage des amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung ohne Anwendung der sogenannten Gendersprache konsequent umzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass an Hochschulen, Schulen und sonstigen staatlichen Bildungseinrichtungen Prüfungsleistungen nicht schlechter bewertet werden, wenn sie entsprechend dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verfasst werden;

3. sich dafür einzusetzen, dass an Hochschulen, Einrichtungen der Rechtspflege sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf der Grundlage der deutschen Grammatik und amtlichen deutschen Rechtschreibung entsprechend den Vorgaben des Regelwerks „Deutsche Rechtschreibung, Regeln und Wörterverzeichnis“ kommuniziert wird und auf eine Anwendung der sogenannten Gendersprache verzichtet wird;

4. sich zur deutschen Sprache als wesentlichem Pfeiler der Demokratie und unabdingbarem Bestandteil der kulturellen Identität der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Thüringen zu bekennen und ihrer Pflege und ihrem Erhalt eine besondere Verpflichtung beizumessen.

Begründung:

Sprache wird von Menschen gelebt. Sie entwickelt sich aus dem Leben und verändert sich fortwährend. Gesellschaftlicher Wandel, generationsspezifische Kommunikation, wissenschaftliche, technische und globale Entwicklungen machen diesen ständigen Veränderungsprozess erforderlich. Veränderungen setzen sich aber nur durch, wenn sie von der überwiegenden Mehrheit der Sprechenden auch allgemein verstanden
und akzeptiert werden.

Für Veränderungen der deutschen Sprache im Sinne der sogenannten Gendersprache existiert diese Mehrheit nicht, wie verschiedene Umfragen belegen. Fast zwei Drittel der deutschen Bevölkerung, also ein deutlich großer Teil der Menschen, lehnen einen Gender-Zwang ab. Politik muss dieses eindeutige Votum in ihrem Handeln berücksichtigen.

Auch das für die Bewahrung der Einheitlichkeit der Rechtschreibung im deutschen Sprachraum sowie für die Weiterentwicklung der Rechtschreibung auf der Grundlage des orthographischen Regelwerks verantwortliche zwischenstaatliche Gremium des Rats für deutsche Rechtschreibung spricht sich gegen die Anwendung der sogenannten Gendersprache aus, weil Texte nicht nur sachlich korrekt und verständlich, sondern auch lesbar, vorlesbar und erlernbar sein sollten. Ferner sollten Menschen durch verwirrende Änderungen der deutschen Sprache, wie im Fall der sogenannten Gendersprache, aber auch nicht ausgegrenzt werden. Vor diesem Hintergrund hat der Rat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung nicht empfohlen.

Auch im Freistaat Thüringen sollen die Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung konsequent umgesetzt werden, weil Sprache einen und zusammenführen und nicht ausschließen soll. Lebendige Sprache zeichnet sich durch Verständlichkeit, Praxistauglichkeit in der Anwendung sowie einer gesellschaftlichen Akzeptanz ihrer Regeln aus. Demgegenüber spaltet ein von der Politik verordneter Zwang zum Gendern, erschwert die Verständlichkeit und führt daher auch zu kulturellen Konflikten. Die Anwendung von Gendersprache entspricht auch nicht dem Grundrecht auf Gleichberechtigung beziehungsweise dem Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 des Grundgesetzes und Artikel 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, da sie weder eint noch zusammenführt, sondern im Gegenteil ausschließt.

Ferner werden mit dem Zwang zur gegenderten Sprache rund sechs Millionen Menschen in Deutschland ausgegrenzt, die nicht richtig lesen und/oder schreiben können. Schließlich wirkt dieser Zwang ausgrenzend für integrationswillige Migranten und er behindert die notwendige Inklusion von Menschen mit Seh- oder Hörbehinderung sowie alle, die auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind.

Für die Fraktion:

Bühl

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Landtagsdebatte zum Antrag der CDU

Richard Schneider

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