„Wir hegen und pflegen die Literaturlandschaft“, sagt Kunstminister Markus Blume bei der Vorstellung der aktuellen Förderprogramm-Runde des Freistaats Bayern für Schriftsteller, Comic-Zeichner, literarische Übersetzer sowie unabhängige Verlage und Buchhandlungen.
Für Literaturübersetzer hat das Bundesland zwei Angebote im Programm:
(1) Arbeitsstipendium für literarische Übersetzer
Das mit 7.000 Euro ausgestattete Stipendium soll ermöglichen, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang ein Übersetzungsprojekt zu verfolgen.
Bewerben können sich bis zum 1. März 2023 in Bayern ansässige Übersetzer mit einem anspruchsvollen Übersetzungsvorhaben ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic / Graphic Novel).
Zur Förderung zugelassen sind nicht abgeschlossene anspruchsvolle Übersetzungen fremdsprachiger Literatur ins Deutsche (z. B. Belletristik, Lyrik, Genre-Literatur, Sachbuch mit literarischem Anspruch, Comic / Graphic Novel).
Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde. Außerdem muss ein Verlagsvertrag für die Übersetzung bestehen; dabei sind Print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen.
Über die Vergabe des Stipendiums entscheidet der Bayerische Staatsminister für Wissenschaft und Kunst auf Vorschlag einer Jury. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren finden sich auf der Website der bayerischen Literaturförderung.
(2) Aufenthaltsstipendium für Maison de la littérature Québec
Darüber hinaus wurde auch die neue Auswahlrunde für einen zweimonatigen Aufenthalt in der „Maison de la littérature“ in Québec eröffnet. Bewerben können sich bis 1. April 2023 neben Übersetzern auch Schriftsteller und Comic-Zeichner.
Der Aufenthalt in der Hauptstadt der gleichnamigen größten kanadischen Provinz erstreckt sich über zwei Monate und ist mit 5.000 Euro dotiert. Die Stadt ermöglicht den kostenfreien Aufenthalt und zahlt ein Tagegeld in Höhe von 675 CAD pro Monat.
Voraussetzungen für eine Bewerbung um den Aufenthalt in Québec sind ein Wohnsitz in Bayern und englische Sprachkenntnisse. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Bewerbungen sind beim Oberpfälzer Künstlerhaus einzureichen.
„Literatur kann nur blühen, wenn der Boden fruchtbar ist“
Kunstminister Blume betont:
Wir hegen und pflegen die Literaturlandschaft. Denn wir wissen: Literatur kann nur blühen, wenn der Boden fruchtbar ist, wenn die Bedingungen für Autorinnen und Autoren, Buchhandel und Verlage stimmen.
Mit einer breitgefächerten Literaturförderung tragen wir zur hohen Qualität und Vielfalt der Literatur in Bayern bei. Daher unbedingt informieren und für die neue Förderrunde bewerben!
Helena Barsig (Kunstministerium)