Der Fachübersetzer Per N. Döhler von Triacom hat seinen erstmals 2003 herausgegebenen Leitfaden zur „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ auf den neuesten Stand gebracht und für das Jahr 2024 veröffentlicht. Auf der Mailingliste PT schreibt er:
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Unser Umsatzsteuerratgeber für Übersetzer und Dolmetscher wird immer mal wieder aktualisiert. Auch für 2024.
Viel geändert hat sich nicht gegenüber 2023. (Die Zeilennummern in der Umsatzsteuerjahreserklärung sind, wie wir bei der Abgabe gerade festgestellt haben, völlig planlos durcheinandergerührt. Aber die sind ja zum Glück nicht Gegenstand unseres Ratgebers.)
Was wir dagegen, mehr oder weniger wie immer, bringen, ist das hier:
1 Einleitung
2 Steuerbare Umsätze
3 Nicht steuerbare Umsätze
3.1 EU-Ausland
3.2 Kunden im Drittlandgebiet
3.3 Vereinigtes Königreich
3.4 „Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen“
4 Steuerfreie Umsätze
5 Vorsteuerabzug
6 Steuersätze
7 Unterauftragnehmer
7.1 Inländische Auftragnehmer
7.2 Ausländische Auftragnehmer
8 Umsatzsteuervoranmeldung (UStVA)
9 Erstattung ausländischer Umsatzsteuer
10 Zusammenfassende Meldung (ZM)
11 Einkommensteuer
12 Fälligkeit von Umsatzsteuerzahlungen
13 Kleinunternehmerregelung
14 Rechnungsvorschriften
14.1 Allgemeine Vorschriften
14.2 Kleinbetragsrechnungen
15 Fristen für die Rechnungsausstellung
16 Elektronische Rechnungen
16.1 Stand bis Ende 2024
16.2 Stand ab 2025 (eRechnung)
Anhang: Umsatzsteuervoranmeldung auf ELSTER
Unter Punkt 16.2 verbirgt sich eine Menge Sprengstoff. Aber darüber ist noch nicht genug Praktisches bekannt.
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Weiterführender Link
- Die aktuelle Version kann wie immer kostenlos hier heruntergeladen werden: www.triacom.com/forms/vat.form.de.php
red