Das Land Baden-Württemberg legt ein spezielles Förderprogramm für die Qualifikation von Sprachmittlern im Gesundheitswesen auf, das mit 200.000 Euro ausgestattet ist. Das teilte Gesundheitsminister Manfred Lucha (Bündnis 90 / Die Grünen) in Stuttgart mit.
Es ergänzt das schon seit Jahren bestehende Landessprachförderprogramm nach der „Verwaltungsvorschrift Deutsch“. In dessen Rahmen werden den Stadt- und Landkreisen jedes Jahr 6,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Mit den Geldern werden vor Ort in Eigenregie meist Alphabetisierungs- und Deutschkurse für Migranten organisiert. Die Mittel konnten aber auch für die Qualifizierung von Sprachmittlern in ehrenamtlichen Dolmetscher-Pools genutzt werden oder für die Schulung von Behördenmitarbeitern in der Zusammenarbeit mit Sprachmittlern.
Diagnosen oft schwer vermittelbar
Trotz aller Fördermaßnahmen sind Migranten, vor allem in der ersten Zeit ihres Aufenthalts, in vielen Bereichen auf Dolmetscherleistungen angewiesen. Vor allem bei Arztbesuchen oder im Krankenhaus gibt es häufig Probleme.
Mitunter sorgen Sprachbarrieren oder kulturelle Vermittlungsprobleme dafür, dass Diagnosen und Behandlungen schwer vermittelbar sind. Im schlimmsten Fall entstehen aus den fehlenden Sprachkenntnissen nicht nur Missverständnisse, sondern auch ernste Folgen für die Gesundheit sowie hohe vermeidbare Kosten für das Gesundheitswesen.
„Angemessene Qualifikation ehrenamtlicher Dolmetscher gewährleisten“
„Wir haben in Baden-Württemberg bereits ein gutes Angebot von ehrenamtlichen Dolmetscherpools“, so Manfred „Manne“ Lucha. „Mir ist es wichtig, dieses Angebot noch weiter auszubauen und vor allem eine angemessene Qualifikation der ehrenamtlichen Dolmetscher zu gewährleisten. Dies ist gerade im Gesundheitswesen immens wichtig.“
Darüber hinaus betont er in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines gleichberechtigten Zugangs zum Gesundheitswesen und einer gleichberechtigten Versorgung von Migranten.
Qualifikation der Sprachmittler fördern
„Wie wichtig die Sprachmittlung im Gesundheitswesen ist, haben bedauerliche Fälle gezeigt, bei denen Patienten ohne Sprachkenntnisse und Dolmetscher eine Behandlung verweigert wurde“, so Minister Lucha abschließend. „Durch unser Förderprogramm leisten wir einen maßgeblichen Beitrag dazu, dass solche Fälle künftig vermieden werden können.“
Förderanträge können nicht nur Stadt- und Landkreise, sondern alle Städte und Gemeinden sowie freie Träger stellen. Die Antragsformulare stehen auf der Website des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Heruntergeladen zur Verfügung.
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PM SozMin BW, red