
Der Fachübersetzer Per N. Döhler hat seinen erstmals 2003 herausgegebenen Leitfaden zur „Umsatzsteuer von selbstständigen Übersetzern und Dolmetschern“ auf den neuesten Stand gebracht und für das Jahr 2025 veröffentlicht. Zur jüngsten Fassung heißt es:
Zum Jahreswechsel 2024/2025 haben sich für selbstständige Dolmetscher und Übersetzer einige Änderungen im Umsatzsteuerbereich ergeben. Zum einen wird schrittweise die elektronische Rechnung (E-Rechnung) eingeführt, und wir müssen ab 1. Januar 2025 eingehende E-Rechnungen verarbeiten können. Weiterhin wurden die Vorgaben zur Kleinunternehmerregelung geändert und die Sprachlehrertätigkeit von der Umsatzsteuerpflicht ausgenommen.
Zur grundsätzlichen Motivation, eine solche Hilfestellung über Jahrzehnte hinweg zu pflegen, schreibt Döhler auf seiner Website:
Wie nahezu alle Dienstleistungen unterliegen Umsätze selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Regeln dafür sind jedoch nicht immer einleuchtend. So gelten für die Arbeit für Kunden im Ausland verschiedene Sonderregelungen, getrennt nach Unternehmen und Privatkunden und getrennt nach EU und Nicht-EU.
Leider sind viele Steuerberater und Finanzbeamte mit der speziellen Problematik bei Übersetzern und Dolmetschern nicht vertraut; sogar das Bundeszentralamt gibt manchmal widersprüchliche Auskünfte. Daher haben wir diesen Leitfaden erstellt.
Weiterführender Link
- Die aktuelle Version kann wie immer kostenlos hier heruntergeladen werden: www.triacom.com/forms/vat.form.de.php
red