
Der Deutsche Bundestag hat am 31. Januar 2025 das „Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts“ verabschiedet, kurz auch „Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025“ oder noch kürzer „KostBRÄG 2025“ genannt.
Durch das umfangreiche Gesetzespaket, das ursprünglich von der FDP eingebracht wurde, erhöht sich vor allem die Vergütung der Rechtsanwälte, die die treibende Kraft dahinter waren. Derartige Anpassungen gelten automatisch auch für Sachverständige sowie für Dolmetscher und Übersetzer, die für die Justiz tätig werden.
Anhebung um 9 Prozent
Die Honorarsätze aller betroffenen Berufsgruppen werden einheitlich um 9 Prozent erhöht. Das bedeutet für die Sprachmittler im Einzelnen:
- Stundensatz: 85,00 > 93,00 Euro – Der Stundensatz für das Dolmetschen bei Gericht und die Berechnung von Fahrzeiten steigt von 85,00 auf 93,00 Euro.
- Zeilensatz: 1,80 > 1,95 Euro – Die Zeilenhonorare für Übersetzungen steigen in den verschiedenen Stufen von 1,80 auf 1,95 Euro, von 1,95 auf 2,15 Euro bzw. von 2,10 auf 2,30 Euro.
Die Honorare der Gerichtsdolmetscher und -übersetzer wurden davor zuletzt im Jahr 2020 erhöht.
Neuregelung frühestens ab April wirksam
Nach dem Bundestag muss nun noch der Bundesrat zustimmen, der Mitte Februar das nächste Mal tagt.
In Kraft treten können die Erhöhungen erst, wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind. Nach Einschätzung des BDÜ könnte das frühestens im April geschehen.
Diese grobe zeitliche Perspektive könnte sich aber auch nach hinten verschieben. In wenigen Wochen stehen Bundestagswahlen an und die Neubildung einer Regierungskoalition dürfte schwierig werden. Das könnte sich auch auf Routineabläufe wie den weiteren Weg des KostBRÄG auswirken, da für die Politik nun andere Prioritäten gelten.
§ 14 JVEG: Möglichkeit von Rahmenvereinbarungen bleibt bestehen
Im Zuge der aktuellen Überarbeitung haben die Berufsverbände erneut versucht, die Politik davon zu überzeugen, dass Paragraf 14 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) ersatzlos gestrichen werden sollte.
Dieser ermöglicht der Justiz den Abschluss von Rahmenvereinbarungen mit Übersetzungsbüros. Erfahrungsgemäß wird diese Möglichkeit dazu benutzt, die geltenden Sätze zu unterlaufen.
In einer vom BDÜ dazu veröffentlichten Stellungnahme heißt es:
Die Forderung des Verbands nach Streichung des umstrittenen § 14 JVEG (Rahmenvereinbarungen) fand auch dieses Mal bedauerlicherweise keine Berücksichtigung.
Die Berufsverbände vertreten den Standpunkt, dass die Gerichte die benötigten Dolmetscher und Übersetzer grundsätzlich und ausschließlich persönlich laden sollten – und nicht über ein Übersetzungsbüro. Dies führt nämlich dazu, dass von den 85 Euro für eine Stunde Dolmetschen typischerweise nur 50 Euro beim Dolmetscher landen. Den Rest streicht das Büro für seine Vermittlungstätigkeit ein.
Das müsste nicht sein, denn die Gerichte verfügen über eine eigene Gerichtsdolmetscher-Datenbank mit mehr als 25.000 Einträgen, die in diesen Tagen ihren 15. Geburtstag feiern kann.
- 2025-02-02: Justiz-dolmetscher.de – 15 Jahre bundesweite Gerichtsdolmetscher-Datenbank
- 2020-11-27: JVEG-Novellierung abgeschlossen: Künftig 85 € pro Stunde, 1,80 € pro Zeile, 0,42 € pro Kilometer
Richard Schneider