Bundestagswahl 2025: BDÜ ruft Parteien zur Verbesserung der Rahmenbedingungen auf

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Zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 hat der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) als größter deutscher Übersetzerverband ein Forderungspapier veröffentlicht. Die Mitglieder wurden aufgerufen, die Kandidaten in ihrem Wahlkreis zu den darin skizzierten Themen anzusprechen.

Auf der neun Punkte umfassenden Liste stehen vor allem Wirtschaftsthemen. Angemahnt werden aber auch Reformen in Sachen Rentenversicherung (DRV), Krankenversicherung (GKV), Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) und Sozialgesetzbuch (SGB), die schon seit vielen Jahren auf dem Wunschzettel der Branchenverbände stehen.

In dem Papier heißt es:

Obwohl in Deutschland Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen (mit bis zu 9 Mitarbeitern) mehr als 8 Millionen Menschen* und damit rund 10 Mal so viele wie die Automobilindustrie in Arbeit bringen, ist in der aktuellen Legislatur – trotz Versprechen im Koalitionsvertrag – kein einziges Gesetz entstanden, das die Selbstständigkeit und die Rahmen- und Arbeitsbedingungen von Übersetzern und Dolmetschern betrifft.

Dabei sind diese – in Zeiten von KI erst recht – unverzichtbar für die globalisierte Wirtschaft und internationale Lieferketten, für Großkonzerne und kleine Betriebe. Gleichzeitig sind qualifizierte Dolmetscher und Übersetzer eine Garantie für die Wahrung von Menschenrechten und den Rechtsstaat.

* Eingerechnet sind die Selbstständigen und ihre Angestellten (Solo-Selbstständige: 1.909.893; Kleinstunternehmen: 1.574.574; angestellt Beschäftigte in diesen Kleinstunternehmen: 4.523.685; alle zusammen: 8.008.152; Quelle: Lexware Statista KMU-Marktmodellierung, Zahlen 2024).

Deshalb fordern wir:

    1. NEIN ZUR ZWANGSVERSICHERUNG IN DER DRV – JA ZUR ALTERSVORSORGE MIT WAHLFREIHEIT!
      Selbstständige Übersetzer und Dolmetscher brauchen eine flexible Altersvorsorge, die sich an ihre wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen lässt: mit einem Altersvorsorgedepot und unterstützender staatlicher Förderung.
    2. FAIRE BEITRÄGE IN DER GKV!
      Freiwillig in der GKV krankenversicherte Selbstständige werden durch die Mindestbemessungsgrundlage systematisch benachteiligt – Kriterium zur Beitragsbemessung muss das reale Einkommen sein!
    3. GLEICHER MUTTERSCHAFTSSCHUTZ FÜR SELBSTSTÄNDIGE!
      Selbstständige brauchen bei Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft den gleichen Schutz wie alle anderen Frauen!
    4. SELBSTSTÄNDIGKEIT EINHEITLICH DEFINIEREN!
      Selbstständigkeit ist nicht die Verneinung von abhängiger Beschäftigung – 8 Millionen Selbstständige verdienen eine eindeutige und einheitliche Definition ihrer Tätigkeit, branchen- und berufsunabhängig, in allen Gesetzen!
    5. KLARE POSITIV-KRITERIEN FÜR DAS STATUSFESTSTELLUNGSVERFAHREN!
      Selbstständige UND ihre Auftraggeber brauchen Rechtssicherheit – nicht rückwirkend, sondern von Anfang an! Transparente und realistische Positiv-Kriterien machen die Wirtschaft wettbewerbsfähiger.
    6. PLATTFORMRICHTLINIE UMSETZEN – MIT AUGENMASS!
      Der Schutz vor prekärer Arbeit auf Plattformen ist gut – darf aber nicht zur Benachteiligung echter Selbstständigkeit führen!
    7. BÜROKRATIE-ABBAU – BEI UNS UND IN DER EU!
      Selbstständige Übersetzer und Dolmetscher arbeiten häufig grenzüberschreitend – das derzeitige Antragsverfahren für die A1-Bescheinigung ist Bürokratismus pur und muss einfacher werden!
    8. WEG MIT § 14 JVEG!
      § 14 JVEG höhlt die Regelungen des Gesetzes zur Vergütung selbstständiger Übersetzer und Dolmetscher bei Gerichten und Behörden aus – Beauftragung durch den Staat darf nicht zu prekärer Arbeit führen!
    9. SPRACHMITTLUNG IM GESUNDHEITSWESEN INS SGB V!
      Qualitätsorientierte Vorsorge und Versorgung braucht auch qualifizierte Sprachmittlung – mit gesetzlich gesicherten Rahmenbedingungen!

Der BDÜ ist föderal organisiert und mit rund 7.500 Mitgliedern der größte Berufsverband der Branche in Deutschland; gemeinsam decken diese knapp 100 Sprachen ab. Alle Mitglieder haben ihre einschlägige Qualifikation nachgewiesen – denn gesetzlich sind diese Freien Berufe nicht reguliert. Mehr als die Hälfte der Mitglieder ist für die Tätigkeit für Gerichte und Behörden allgemein beeidigt. Ungefähr 80 % der Mitglieder sind Frauen. Über 90 % der Mitglieder sind selbstständig tätig.

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red

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