Gerichtsdolmetschergesetz: Übergangsfrist erneut verlängert – jetzt bis 31. Dezember 2027

Bundestag
Blick durch die transparente Kuppel in den Plenarsaal des Deutschen Bundestags. - Bild: CocoParisienne / Pixabay

Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und DIE LINKE beschlossen, die Übergangsfrist für die Gültigkeit der bisherigen allgemeinen Beeidigung von Gerichtsdolmetschern erneut um ein weiteres Jahr zu verlängern, und zwar bis einschließlich 31. Dezember 2027.

Damit verlieren die nach den früheren Landesgesetzen unbefristet beeidigten Kolleginnen und Kollegen ihre allgemeine Beeidigung erst mit Beginn des Jahres 2028. Einen Bestandsschutz gibt es unverständlicherweise nicht. Vor allem der ADÜ Nord hatte dies bemängelt und u. a. deswegen eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

Grund für die Verschiebung sind erneut die eklatanten Unzulänglichkeiten des überhastet und stümperhaft zusammengeschusterten ersten bundesweiten Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG), das bereits seit dem 1. Januar 2023 seine zerstörerische Wirkung entfaltet.

Prüfungsämter können Ansturm nicht bewältigen

Für die erneute Verschiebung war offenbar ausschlaggebend, dass die Politik erkannt hat, dass die Kapazitäten der staatlichen Prüfungsämter in den Ländern nicht ausreichen, allen zurzeit 25.058 Gerichtsdolmetschern die Ablegung einer Prüfung anzubieten.

Die Kapazitäten in Standardsprachen wie Englisch und Spanisch sind seit jeher knapp bemessen. Und für die meisten in der Justiz dringend benötigten Fremdsprachen wie Arabisch, Albanisch oder Kurdisch existieren auf dieser Ebene keinerlei Prüfungsmöglichkeiten.

Diese Sachlage war schon vor der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2022 bekannt. Entsprechende Warnungen der Experten aus den Berufsverbänden wurden von den verantwortungslos handelnden Abgeordneten aber ignoriert.

Die für die allgemeine Beeidigung nach dem GDolmG benötigten Prüfungskapazitäten wird es bei den staatlichen Prüfungsämtern der Länder auch in Zukunft nicht geben, weil sie nicht geschaffen werden. Bislang existieren lediglich Appelle, mehr Plätze und Sprachen anzubieten. Die Verschiebung um ein Jahr löst das Problem daher nicht.

Vorschläge der Berufsverbände, auch universitäre Dolmetschprüfungen als Qualifikationsnachweis für die allgemeine Beeidigung nach dem GDolmG anzuerkennen (wie jetzt erneut vom BDÜ angeregt), stoßen bei den zuständigen Politikern nach wie vor auf taube Ohren.

GDolmG auf Dolmetscher für Gebärdensprache erweitert

Ebenfalls vom Bundestag beschlossen wurde die Einbeziehung der Gebärdensprachdolmetscher in das GDolmG. Laut Bundesjustizministerium wird damit ein wichtiger Beitrag zur Qualitätssicherung sowie zur Gleichbehandlung innerhalb einer Berufsgruppe und auch in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention geleistet.

Mehr zum Thema

Richard Schneider