Staatliche Übersetzerprüfung: BDÜ fordert Ausbau des Sprachen- und Prüfungsangebots

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Das Angebot an Staatlichen Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer muss sowohl hinsichtlich der Infrastruktur als auch der Modalitäten dringend ausgebaut und modernisiert werden. Darauf weist der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) erneut hin.

Es bestehe dringender Handlungsbedarf, denn nicht einmal der aktuelle Bedarf an Prüfungsmöglichkeiten könne abgedeckt werden. Ganz zu schweigen von dem massiven Anstieg an Prüflingen, der durch das seit 2023 geltende Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) in den kommenden Jahren zu erwarten sei.

Keine Verbesserung gegenüber Vorjahr festzustellen

In einer Mitteilung heißt es:

Der Verband hat in einer Bestandsaufnahme das aktuelle Prüfangebot unter die Lupe genommen und kommt dabei zu einem ernüchternden Fazit: Im Vergleich zum Vorjahr haben sich weder die Zahl der – ohnehin nicht in allen Bundesländern vorhandenen – Staatlichen Prüfungsstellen noch die der geprüften Sprachen verändert. Bei einigen Prüfungsstellen sind zwar Sprachen hinzugekommen, bei anderen stehen hingegen weniger Sprachen zur Auswahl, zum Teil wohl auch, weil keine Nachfrage mehr danach bestanden haben soll.

Für manche Sprachen können zudem nur noch Übersetzungsprüfungen und keine – für das GDolmG relevante – Dolmetschprüfungen abgelegt werden. Damit setzt sich der bedenkliche Trend des De-facto-Abbaus an Prüfmöglichkeiten fort, wo eigentlich seit Langem absehbar ein Ausbau notwendig wäre.

Außerdem werden viele in Deutschland als selten geltende Sprachen, für die jedoch ein hoher Bedarf für das Dolmetschen und Übersetzen gerade auch bei Ämtern und Behörden besteht, nicht regelmäßig (jährlich) oder gar nicht geprüft.

Letzteres gilt beispielsweise für alle Sprachen des afrikanischen Kontinents – mit Ausnahme der Kolonialsprachen Englisch, Französisch, Arabisch und Portugiesisch –, aber auch für einige Sprachen der EU (z. B. Lettisch, Maltesisch) bzw. des Europarats (z. B. Isländisch, Montenegrinisch).

Von einem betroffenen Mitglied hat der BDÜ erfahren, dass auch in diesem Jahr laut der Prüfungsstelle in München dort – und damit bundesweit – wieder keine Dolmetschprüfung für Niederländisch angeboten wird (in Berlin werden ausschließlich Übersetzungsprüfungen abgenommen).

Wie aus einer Meldung des Regierungspräsidiums Karlsruhe hervorgeht, sollen dort immerhin in diesem Jahr sowohl Dolmetsch- als auch Übersetzungsprüfungen für die Sprachen Hindi, Punjabi und Urdu abgenommen werden; für diese gelten gesonderte Anmeldefristen.

Liste der Staatlichen Prüfungsämter aktualisiert

Entsprechend seiner Bestandsaufnahme habe der BDÜ die Liste der Staatlichen Prüfungsstellen und der jeweils angebotenen Sprachen auf seiner Website aktualisiert. Es empfehle sich aber in jedem Fall, bei den Stellen selbst nachzufragen, ob die Angaben zu den geprüften Sprachen und den sonstigen Prüfungsbedingungen aktuell sind.

Zumal auch die – früher auf der Website der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder regelmäßig erneuerte – Übersicht zu den Staatlichen Prüfungsstellen sowie den dort angebotenen Sprachen in PDF-Form derzeit nicht auf KMK-Seiten, sondern nur mit unterschiedlichem Stand auf einigen wenigen Länder-Websites zu finden sei.

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Richard Schneider