Prüfung für Lkw- und Busfahrer künftig in acht Fremdsprachen möglich

Lkw-Fahrer
Bild: Tung Lam / Pixabay

Die Prüfung von Lkw- und Busfahrern kann in Deutschland demnächst auch in acht Fremdsprachen ablegt werden: Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Bislang ging das nur auf Deutsch.

Außerdem wird der Katalog der zwölf Fremdsprachen, in denen die Pkw-Führerscheinprüfung abgelegt werden kann, um zwei weitere Idiome ergänzt: Ukrainisch und Kurmandschi (Kurdisch) – zusätzlich zu Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Spanisch, Türkisch.

Die praktische Fahrprüfung für Lkw- und Busfahrer wird von 210 Minuten auf 120 Minuten verkürzt.

An der Schulung der Lkw- und Busfahrer, die meist in Form der so genannten „beschleunigten Grundqualifikation“ erfolgt, ändert sich nichts. Sie besteht weiterhin aus fünf Wochen Vollzeitunterricht mit 140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten.

Zugangshürden abgebaut, Anforderungen gesenkt

Das Bundeskabinett beschloss diese Maßnahmen auf Vorschlag von Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Sie sollen dem Mangel an Berufskraftfahrern entgegengewirken.

Die Tätigkeit auf Achse wird wegen familienunfreundlicher Arbeitszeiten und schlechter Bezahlung von deutschen Arbeitssuchenden gemieden. Obwohl Branchenverbände weiterhin von mehreren Zehntausend offenen Stellen im deutschen Straßengüterverkehr sprechen. Die Politik hofft, die Arbeitsplätze mit Migranten besetzen zu können.

Führerscheine aus Ukraine und Montenegro werden prüfungsfrei umgeschrieben

Außerdem neu: Führerscheine aus der Ukraine und aus Montenegro werden künftig einfach in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben. Das Ablegen der deutschen Führerscheinprüfung ist nicht mehr erforderlich.

Die Neuerungen sollen noch in diesem Jahr durch eine Änderungsverordnung in Kraft treten.

Autobahn, Lkw, Lastkraftwagen
Bild: J. Henning / Pixabay

Die Pressemitteilung im Wortlaut:

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Kabinett beschließt Maßnahmen zur Bekämpfung des Fahrermangels
Schnieder: „Wir bringen Berufskraftfahrer schneller in den Job“

27.05.2026

Das Bundeskabinett hat heute die vom BMV vorgelegte Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen und schafft so die Grundlage für eine langfristige Fachkräftegewinnung – auch aus dem Ausland.

Patrick Schnieder, Bundesminister für Verkehr:

Ohne unsere Berufskraftfahrer in der Logistik und im ÖPNV würde Deutschland stillstehen. Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job. Zum Beispiel soll die Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation in mehreren Fremdsprachen möglich sein. Außerdem schaffen wir die Voraussetzungen, dass in der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten künftig auch in Deutschland anerkannt werden.

Aber klar ist auch: Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.

Die Änderungsverordnung sieht u.a. die folgenden Punkte vor:

  • Die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation soll künftig – neben Deutsch – in einer von acht Fremdsprachen abgelegt (Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) werden können.
  • Außerdem sollen die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufgenommen werden, sodass Führerscheine aus diesen Ländern künftig prüfungsfrei in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden können.
  • Der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung wird um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert.
  • In der EU umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten sollen künftig auch in Deutschland anerkannt werden.
  • Die praktische Prüfung soll von derzeit 210 Minuten um 90 Minuten auf 120 Minuten gekürzt werden.

Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung ist noch für dieses Jahr geplant.

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Richard Schneider