Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht, die wichtigsten Versicherungen für Übersetzer

Als Freiberufler haften wir in vollem Umfang und mit unserem ganzen Vermögen für Schäden, die wir Dritten durch unsere Tätigkeit fahrlässig zufügen. Aus diesem Grund beschäftigt sich eigentlich jeder von uns früher oder später mal mit dem Thema Versicherungen.

Dabei sorgt insbesondere die Abgrenzung zwischen Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflicht immer wieder für Verwirrung. Und da die Berufsverbände häufig angesprochen werden, welche dieser Versicherungen wir als Übersetzer denn am nötigsten brauchen, hier ein paar Informationen.

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Versicherung mit dem unendlich langen Namen, nämlich die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ist für Übersetzer sicherlich die wichtigere. Sie übernimmt die Deckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter gegen Sie im Zusammenhang mit Schäden, die ein Kunde an seinem Vermögen erlitten hat. Die Betonung liegt hierbei auf „Vermögen“, das heißt, Personen- und Sachschäden – ausgenommen solche an zur Bearbeitung überlassenen Akten – sind durch diese Versicherung nicht abgedeckt.

Als Beispiel führen Versicherungsvertreter hier immer die berühmte Hochglanzbroschüre an, die wegen Tippfehlern eingestampft werden muss, die Ihnen beim Korrekturlesen entgangen sind. Aber zugegebenermaßen ist das auch tatsächlich der wahrscheinlichste Schadensfall in unserem Metier. Die Prämie richtet sich nach dem Umsatz und ist mit 80 bis 100 Euro nicht so teuer, wie vielfach behauptet wird. Für Berufsanfänger gibt es günstige Einstiegsprämien. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss besonders genau darüber, in welchen Fällen der Versicherer eine Zahlung ablehnt! Fragen Sie auch, wie hoch die Prämien sind, wenn Sie einen einzelnen Großauftrag versichern lassen wollen.

Und noch etwas: Es wird auch eine so genannte Rückwärtsversicherung angeboten, die Schutz gegen die Folgen von Verstößen bietet, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind, dem Versicherungsnehmer, also Ihnen, aber bis dahin in keiner Weise bekannt geworden sind. Wird Ihnen also im Anschluss an einen Auftrag mulmig und Sie bereuen vielleicht, immer noch keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben, dann ist die Rückwärtsversicherung unter Umständen eine gute Sache.

Berufshaftpflichtversicherung

Auf der anderen Seite gibt es die Berufshaftpflichtversicherung, die je nach Anbieter auch als Betriebs- oder Bürohaftpflichtversicherung bezeichnet wird. Diese Versicherung dient der Deckung von Personen- und Sachschäden, die Sie im Zuge Ihrer Berufsausübung verursachen. Wenn es beispielsweise durch einen Ihnen anzulastenden Übersetzungsfehler bei Ihrem Kunden zu Schäden an einer Maschine oder zu einer Verletzung des Bedieners kommt, dann kommt diese Versicherung zum Zuge. Denkbar ist auch, dass Ihnen im Hause Ihres Kunden ein Missgeschick mit Folgen passiert (Sie schütten eine Tasse Kaffee über den gerade neu angeschafften Server) oder dass ein Kunde in Ihrem Arbeitsbereich zu Schaden kommt.

Rechtsschutzfunktion

Haftpflichtversicherungen erfüllen übrigens auch eine Rechtsschutzfunktion, denn sie übernehmen es, unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren, da die Versicherungen natürlich nicht zuletzt im eigenen Interesse erst einmal alles versuchen, um nicht leisten zu müssen. In solchen Fällen kommen die Versicherungen auch für die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten auf.

Natürlich muss jeder Einzelne seine Risiken individuell prüfen und für sich entscheiden, ob und, wenn ja, gegen welche Risiken sie oder er sich versichert. Und denken Sie immer daran, dass Versicherungsmakler Ihnen nicht zuletzt deshalb gezielt die Risiken vor Augen führen, damit Sie den Versicherungsvertrag schnell unterschreiben. Ein seriöser Berater wird Ihnen immer Zeit lassen und Verständnis dafür haben, dass Sie in aller Ruhe mehrere Angebote miteinander vergleichen.

Melanie Pollmanns, Germersheim, Referat Versicherungen im BDÜ-Landesverband Rheinland-Pfalz