„Jetzt greift Außenminister Johann Wadephul (63, CDU) durch!“ Das schreibt die Bild-Zeitung anerkennend. Was war geschehen?
Am 24. Juni 2026 hatte die Mitgliederversammlung des Goethe-Instituts (GI) eine Neufassung der Satzung verabschiedet. Dabei war der Text erstmals mit Gendersternchen versehen worden – 143 an der Zahl.
Das Boulevardblatt schreibt:
[…] ausgerechnet beim Goethe-Institut […] wurde munter mit Gender-Sternchen um sich geworfen.
[In der Satzung] finden sich Wort-Ungetüme wie „Sprachlehrer*innen und Germanist*innen“, „ein*e Abgeordnete*r“, „seiner*ihrer“, „Der*die Präsident*in“.
GI formal eigenständig, de facto eine Einrichtung des Außenministeriums
Das Goethe-Institut ist zwar als gemeinnütziger Verein mit Hauptsitz in München verfasst, aber im Grunde ist es eine Einrichtung des Außenministeriums und ein Instrument der auswärtigen Kulturpolitik.
Das Institut wird im Wesentlichen von der Bundesregierung finanziert. Im Präsidium sitzt stets ein Vertreter des Auswärtigen Amts (und des Finanzministeriums) mit Vetorecht.
Die zahlreichen Gender-Aktivist*innen im Mittelbau des Goethe-Instituts können daher nicht machen, was sie wollen. Selbst dann nicht, wenn sie von der GI-Präsidentin Gesche Joost (SPD) protegiert werden.
Wenn das Ministerium etwas wünscht, dann hat das Institut dem Folge zu leisten. Wie auch in diesem Fall, in dem die Politiker die Germanisten darauf hinweisen mussten, dass das Gendersternchen nicht Bestandteil der deutschen Rechtschreibung ist.
Es gilt das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung
Wadephul hatte bereits im Mai 2026 für sein Ministerium festgelegt, dass in der internen und externen Kommunikation künftig die Regeln der deutschen Rechtschreibung beachtet werden sollen.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wadephuls Amtsvorgängerin Annalena Baerbock (Grüne) fühlte sich an die Rechtschreibregeln jedoch nicht gebunden und verstieß aus volkspädagogischen Gründen bewusst dagegen.
Satzungstext wird im November bereinigt
Die Gendersternchen-Fassung der Satzung wurde noch nicht beim Vereinsregister hinterlegt und ist deshalb auch noch nicht in Kraft. Jetzt soll der Text im November bereinigt und dann an das Registergericht übermittelt werden.
Korrekte Rechtschreibung wird vertraglich festgeschrieben
Das Außenministerium erklärte gegenüber der Bild-Zeitung, unter Wadephuls Führung werde die Arbeit des Goethe-Instituts „grundsätzlich neu“ aufgestellt. Das GI werde „umfänglich den außenpolitischen Zielen der Bundesregierung verpflichtet“.
Das Amt kündigte außerdem an: „Der neue Rahmenvertrag wird auch die Festlegung enthalten, dass das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu nutzen ist.“ Der neue Vertrag soll noch vor Jahresende 2026 in Kraft treten.
Auch das Goethe-Institut bestätigte kleinlaut gegenüber Bild: „Die künftige Satzung des Goethe-Instituts enthält keine Sonderzeichen.“
Nur die Sonderzeichen sind tot – gegendert wird weiterhin
Gegendert wird in der Neufassung der Satzung vermutlich trotzdem weiterhin, nur mit anderen Mitteln. Nämlich mit der durchgehenden – und durchgehend überflüssigen – Nennung beider Geschlechter, wie hier in der Fassung vom 3. Juli 2024:
Im Falle einer Neuwahl bleibt die / der bisherige Präsidentin / Präsident bis zur Bestätigung des Amtsnachfolgers / der Amtsnachfolgerin durch die Bundesministerin / den Bundesminister des Auswärtigen im Amt. Er / sie kann sein / ihr Stimmrecht nur ausüben, wenn er / sie erneut gemäß Absatz 2 Nr. 2 als Präsidiumsmitglied gewählt worden ist.
- 2026-10-05: Auswärtiges Amt: Abteilungsleiterinnen weigern sich, Akten zu bearbeiten, weil diese nicht gegendert sind
- 2026-07-20: Auswärtiges Amt untersagt Mitarbeitern das Gendern mit Sonderzeichen
Richard Schneider
