Aufruf des BFJ: Verstöße gegen Abrechnung nach neuen JVEG-Honorarsätzen melden

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Das Bundesforum Justizdolmetscher und -Übersetzer (BFJ) bittet alle für die Justiz arbeitenden Dolmetscher und Übersetzer, Verstöße gegen die Abrechnung nach den neuen Honorarsätze des JVEG zu melden.

Am 01.08.2013 wurden die jahrelang stagnierenden Honorarsätze erhöht. Für Übersetzungen werden statt bisher 1,25 / 1,85 / 4,00 Euro pro Zeile nun 1,55 / 1,75 / 1,85 / 2,05 Euro gezahlt. Das Dolmetschhonorar wurde von bisher 55 Euro auf nun 70,00 bzw. 75,00 Euro pro Stunde angehoben.

Aber wird die neue gesetzliche Regelung von den Behörden auch umgesetzt und eingehalten? Oder schließen Justiz und Polizei mit Übersetzern Rahmenverträge zu niedrigeren Sätzen ab, um die Neuregelung zu unterlaufen und Kosten zu sparen?

Dolmetscher und Übersetzer sind aufgerufen, Verstöße zu melden

Das BFJ benötigt Rückmeldungen aus der Berufspraxis, um aktiv – also juristisch in Form von Gerichtsklagen – gegen Missstände vorgehen zu können. Das BFJ ist eine Arbeitsgemeinschaft der Berufsverbände ADÜ Nord, ATICOM, VbDÜ, VÜD und VVU zur verbandsübergreifenden Koodinierung der Arbeit für die Justizdolmetscher und -übersetzer.

Fragen

  1. Werden Übersetzungs- und Dolmetschleistungen seit dem Inkrafttreten des neuen JVEG (ab 01.08.2013) tatsächlich von den Gerichten und der Polizei danach honoriert?
  2. Werden von den Behörden Rahmenverträge nach § 14 JVEG unterhalb der JVEG-Sätze angeboten bzw. deren Abschluss verlangt?
  3. Wenn ja, in welchem Gerichts-/Polizeibezirk ist das der Fall?

Das BFJ bittet, Hinweise auf Verstöße an die E-Mail-Adresse der ATICOM zu schicken. Diese lautet:

geschaeftsstelle@aticom.de

Anonymität und Vertraulichkeit werden zugesichert

Dragoslava Gradinčević-Savić, stellvertetende Vorsitzende der ATICOM und in deren Vorstand für die Gerichte und Behörden zuständig, sichert eine vertrauliche Behandlung der Informationen ausdrücklich zu.

Sie erklärt: „Wir brauchen unbedingt die Unterstützung aller Kolleginnen und Kollegen – auch derjenigen, die nicht in einem Berufsverband organisiert sind. Nur so können wir uns ein realistisches Bild der Lage machen und eine mögliche Klage gegen das flächendeckende Vorhandensein von Missständen auf eine breite Grundlage stellen.“

Links zum Thema

[Text: Richard Schneider. Quelle: Mitteilung BFJ, 2014-02-03. Bild: fotomek / Fotolia.]

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