Der Hamburger Senat hat am 04.02.2014 beschlossen, erneut eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat einzubringen, die es internationalen Wirtschaftsunternehmen ermöglichen soll, ihre Rechtsstreitigkeiten untereinander vor deutschen Gerichten in englischer Sprache zu führen.
Bislang verhindert dies der § 184 des Gerichtsverfassungs- gesetzes (GVG), der klipp und klar und aus gutem Grund besagt: „Die Gerichtssprache ist deutsch.“
Justizsenatorin Jana Schiedek begründet ihr Vorhaben wie folgt:
Wir wollen den Rechtsstandort Hamburg stärken. Internationale Wirtschaftsunternehmen tragen ihre Streitigkeiten häufig vor Schiedsgerichten oder im Ausland aus. Ein Grund liegt darin, dass vor unseren Gerichten auf Deutsch verhandelt werden muss.
Durch die Einführung von Kammern für internationale Handelssachen wollen wir unsere Gerichte attraktiver machen. Davon kann Hamburg als Rechtsstandort profitieren. Hamburg ist mit spezialisierten Richtern und Wirtschaftsanwälten hervorragend aufgestellt.
Der Hamburger Senat hat daher auf ihre Initiative beschlossen, den Gesetzentwurf zur „Einführung von Kammern für internationale Handelssachen“ erneut in den Bundesrat einzubringen.
Bereits 2010 wurde der Entwurf vom Bundesrat abgesegnet und im Deutschen Bundestag beraten. Bei einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestags sprach sich eine Mehrzahl der Fachleute für den Gesetzentwurf aus.
Doch durch den Bundestagswahlkampf und die Neubildung der Bundesregierung geriet das Vorhaben in den Hintergrund und lag seitdem auf Eis. Nun will Hamburg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen einen neuen Anlauf unternehmen.
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[Text: Richard Schneider unter Verwendung der nachgenannten Pressemitteilung. Quelle: Pressemitteilung der Hamburger Behörde für Justiz und Gleichstellung, 2014-02-04. Bild: Pressebild Schiedek.]