Verlage kritisieren Münchner Urteil zu umsatzbezogener Vergütung für Literaturübersetzer

Ein Aufschrei geht durch die deutsche Verlagslandschaft: Als „eine Katastrophe“ bezeichnet Jens Marquardt, Verlagsgeschäftsführer des Aufbau-Verlags, das Urteil des Münchner Landgerichts. „Zu diesen Bedingungen können keine Übersetzungen mehr gemacht werden“, meint Eckhard Kloos, Justiziar des Hamburger Rowohlt Verlags. Und die Verlegerin Antje Kunstmann sieht den „Ruin für jeden Hardcover-Verlag“ voraus, wenn das Urteil umgesetzt würde.

Die Verlage befürchten höhere Kosten in ohnehin wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Jens Marquardt meint:

In dem ganzen Geschäft wird doch keiner reich, sicherlich auch nicht die Übersetzer, aber die Autoren auch nicht und die Verlage rechnen oft mit einer Null.

In den ersten Urteilen nach dem neuen Urhebervertragsrecht konnten die Übersetzer zwar keine höheren Seitenhonorare, sehr wohl aber eine Beteiligung an umsatzbezogenen Erlösen durchsetzen. Und so ist das Münchner Urteil in den Augen von Gerlinde Schermer-Rauwolf, Vorsitzende des Literaturübersetzerverbands VdÜ, „ein Schritt in die richtige Richtung“. Sie fordert die Verlage auf, sich mit den Literaturübersetzern nun an einen Tisch zu setzen, um über eine Neugestaltung der Honorare zu verhandeln.

Nach VdÜ-Angaben erhalten Literaturübersetzer zurzeit pro so genannter Normseite (30 Zeilen à bis zu 60 Zeichen) ein Honorar von 12 bis 20 Euro. Pro Tag könne ein Übersetzer 3 bis 10 Seiten erstellen.

Der VdÜ vertritt etwa die Hälfte der rund 2.100 in Deutschland arbeitenden Literaturübersetzer.

Richard Schneider