„Eine schlimme Entwicklung“ – D. Gradincevic-Savic zur Dolmetschervergütung bei Justiz und Polizei nach eineinhalb Jahren JVEG-Praxis

Das am 1. Juli 2004 in Kraft getretene neue Gesetz über die Vergütung von DolmetscherInnen im Justiz- und Polizeibereich (JVEG) erweist sich in der Praxis als herber Rückschlag für die Berufsgruppe und lässt neue Probleme ungeahnten Ausmaßes entstehen – zu diesem Schluss kommt Dragoslava Gradinčević-Savić, deren Einschätzung wir nachfolgend wiedergeben.

Sie ist Prüferin für Dolmetscher und Übersetzer am Amt für Lehrerbildung des Landes Hessen in Darmstadt sowie stellvertretende ATICOM-Vorsitzende (Fachverband der Berufsübersetzer und -dolmetscher).

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Als der Gesetzgeber eine längst fällige Reform der Vergütung von Dolmetschleistungen im Justiz- und Polizeibereich mit dem Ziel eines Übergangs auf ein leistungsgerechtes Vergütungsmodell einleitete, glaubten viele DolmetscherInnen, dass endlich einer sehr komplexen und hochqualifizierten Leistung im Polizei- und Justizbereich Rechnung getragen werden soll. Immerhin war das alte Gesetz und seine darin verankerten Honorarsätze, bezeichnenderweise „Entschädigungssätze“ für Dolmetschleistungen genannt, trotz aller Preiserhöhungen und -entwicklungen damals schon seit über 7 Jahren unverändert.

Schon der erste Entwurf des neuen Gesetzes zeigte jedoch, dass der Glaube auf Verbesserung ein Trugschluss war. Es erwies sich nämlich schon bald, dass es das Ziel der Reformer nicht war, die bis dahin sowieso schon am unteren Ende des marktüblichen Honorars gezahlten Dolmetschstundensätze für den Justiz- und Polizeibereich anzuheben, sondern noch weiter nach unten zu drücken.

Als das Gesetz schließlich trotz massenhafter Proteste der betroffenen Berufskollegen und sehr ausführlichen Eingaben der berufsständischen Vertretungen (u.a. auch von ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und -dolmetscher) am 1.7.2004 in Kraft trat, wurden die Dolmetscher für den Justiz- und Polizeibereich in die zweitunterste von möglichen 13 Honorargruppen eingestuft, was bedeutete, dass das Honorar des Dolmetschers für jede Stunde nunmehr nur noch in Höhe von 55 Euro (im alten Gesetz immerhin bis zu 75 Euro) gezahlt wurde.

Die neue in der breiten Öffentlichkeit vollmundig angekündigte „leistungsgerechte Honorierung und Verbesserung“ sah somit für die Dolmetscher statt der überfälligen Anpassung an die Marktpreise und den Ausgleich der Preiserhöhungen des vergangenen Jahrzehnts über Nacht eine Kürzung der Einkünfte von nahezu 25 Prozent vor.

Der Albtraum für jeden, der nach Absolvierung eines langen Ausbildungsganges, nach Ablegung unzähliger und zu recht schwieriger Prüfungen mit der Ausübung dieses Berufes im Polizei- und Justizbereich seine Existenz sichern wollte, sollte jedoch nicht zu Ende sein.

Das JVEG sah zwar in § 9 Abs. 2 für Dolmetscheinsätze bei Gericht, Polizei etc. einen festen Stundensatz von 55 Euro vor, der unabhängig von Sprache und Schwierigkeit des Einsatzes als Pauschalsatz zu verstehen ist, eröffnete aber in § 14 JVEG die Möglichkeit, dass die auftraggebenden Stellen von der obersten Landesbehörde ermächtigt werden, mit häufiger herangezogenen Dolmetschern Rahmenvereinbarungen über die Vergütung abzuschließen, die natürlich als eine Art Mengenrabatt nur unterhalb des gesetzlichen Feststundensatzes abgeschlossen werden sollten.

Ausgerechnet die Polizeibehörden gingen schließlich dazu über, alle bei ihr tätigen Dolmetscher zum Abschluss eines solchen Vertrages zu drängen. Mit dem Argument, die Haushaltslage sei angespannt, sollten alle Dolmetscher Rahmenvereinbarungen mit Vergütungssätzen von unter 25 bis ca. 35 Euro abschließen, also noch einmal Einbußen ihrer ohnehin schon gekürzten Einkünfte hinnehmen.

Mit dem Hinweis, man könne quasi an jeder Ecke einsatzwillige Dolmetscher zu noch kleineren Stundensätzen finden, wurden darüber hinaus die im Gesetz vorgesehenen Nebenleistungen nach JVEG abbedungen (so wird z.B. die Vergütung der Fahrtzeit ausgeschlossen oder pauschal begrenzt, Kilometergelder ausgeschlossen, die Aufrundung auf eine halbe Stunde durch minutenweise Abrechnung ersetzt).

Das Kriterium der häufigen Heranziehung aus dem Gesetz wurde gänzlich außer Acht gelassen. Denn für den Abschluss dieser Vereinbarung war erst gar nicht vorgesehen, dass man im Gegenzug eine verbindliche Zusicherung der Polizei für häufigere Einsätze bekam. Mit anderen Worten: Für die bloße unverbindliche Aussicht, irgendwann mal eventuell zu Einsätzen herangezogen zu werden, wurde ein vorgezogener Mengenrabatt des Dolmetschers erwartet.

Sollte der Dolmetscher diese Vereinbarung nicht unterzeichnen, hieß es lapidar, werde man gezwungen sein, ihn aus der Liste der Auftragnehmer für die Polizei und Justiz zu streichen.

Diese einseitige Benachteiligung durch das grobe Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung oder die Ausnutzung einer wirtschaftlichen Machtstellung gefährdet nicht nur die ordnungsgemäße Berufsausübung von Profi-Dolmetschern. Sie ist auch unter einem anderen Aspekt für einen Rechtsstaat äußerst fragwürdig.

Die Polizei und die Gerichte gehen seit längerem vermehrt dazu über, ihre Dolmetscher nicht mehr aus den Reihen der in den jeweiligen Sprachen persönlich qualifizierten Einzeldolmetscher, sondern von den allseits bekannten und in Kreisen der qualifizierten und geprüften Dolmetscher berüchtigten „Übersetzungsbüros für alle Sprachen“ zu beziehen, d.h. von Agenturen.

Die Auswahl des zum Einsatz kommenden Dolmetschers wird dabei den Agenturinhabern überlassen. Eine Kontrolle der fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung des von den Agenturen entsandten und als Subunternehmer letztendlich zum Einsatz kommenden Dolmetschers findet dabei durch die Behörden nicht statt.

Es ist längst einer breiten Öffentlichkeit bekannt, dass diese Agenturen in den wenigsten Fällen von persönlich qualifizierten Dolmetschern und Übersetzern geleitet werden. Ihr fast ausschließlich einziges Leitprinzip ist die Erzielung einer größtmöglichen Verdienstspanne in kürzestmöglicher Zeit.

Da der Stundensatz aufgrund der Bestimmungen des JVEG und vor allen Dingen durch die jetzt abzuschließenden oder schon abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen nach oben gedeckelt ist, kann diese große Verdienstspanne nur durch extremes Drücken der Honorare der zum Einsatz kommenden Dolmetscher entstehen.

So erhalten die bei der Polizei und bei Gericht zum Einsatz kommenden „Dolmetscher“ von diesen Agenturen in der Regel einen Stundensatz von 7,50 bis 15,00 Euro und rekrutieren sich ausgerechnet in dem qua definitionem höchstsensibelsten Bereich eines Rechtsstaates folgerichtig nicht aus den Reihen der qualifizierten und geprüften Profidolmetscher, sondern u.a. aus Hilfsarbeitern, Schülern, Asylbewerbern, ja sogar aus ehemaligen Strafgefangenen.

Ob die Leistung dieser unqualifizierten „Dolmetscher“ für die Polizei und die Gerichte wirklich kostengünstiger ist, ob sich die Polizei und die Gerichte bei ihrem alltäglichen Kampf gegen die ausufernde Kriminalität bei dieser Vergabepraxis überhaupt der Folgen bewusst sind, die sie durch das bloße Schielen auf die vermeintlich kleinsten Preise bei gleichzeitiger eklatanter Vernachlässigung von persönlicher Eignung und professioneller fachlicher Qualität der herangezogenen Dolmetscher heraufbeschworen haben, ob der Gesetzgeber, die Land- und Bundestage die hier entstandene neue Problematik und Gefahr überhaupt zur Kenntnis genommen haben, bleibt ein Rätsel.

Wie soll von künftigen Dolmetschern, die sich schwierigen staatlich anerkannten und geregelten Prüfungen, z.B. im Amt für Lehrerbildung in Darmstadt, unterziehen, überhaupt Professionalität bei der Berufsausübung und lebenslange Bereitschaft zur weiteren Steigerung der in der Ausbildung erworbenen und bei den Prüfungen unter Beweis gestellten Fachkenntnissen abverlangt werden, wenn diese bei Gericht und Polizei überhaupt keine Rolle zu spielen scheinen?

Es bleibt nur die Hoffnung, dass dieser schlimmen Entwicklung im Interesse nicht nur der qualifizierten Dolmetscher, sondern auch der Allgemeinheit von den Verantwortlichen und Entscheidungsträgern in unserem Lande schnellstens ein Ende bereitet wird.

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red