In welcher Sprache sollten oder müssen Marken in der EU angemeldet werden? Sind Übersetzungen vorgeschrieben, wenn ein Rechtsstreit mit dem Ausland ansteht?
Diese und weitere Fragen werden in einem Beitrag auf der Website Markenbusiness geklärt, dem „Magazin für Markeninhaber mit News zu Marken, Namen, Brands und Markenrecht“. Überschrift: „Englisch, deutsch oder doch maltesisch? Zur Sprache der Europamarken“.
Der Autor hält auch gleich nützliche Tipps parat:
Durch geschickte Wahl der Anmeldesprache können zusätzliche Hürden für Konkurrenten aufgebaut werden. Wer nicht will, dass sein Warenverzeichnis ohne weiteres verstanden wird, meldet schon mal seine Marke maltesisch an und wählt als Amtssprache italienisch.
Damit fallen bei etwaigen Überprüfungen durch Konkurrenten zunächst zusätzliche Kosten für Übersetzungen an, was abschreckend wirken kann und die Markenrecherche erschwert.
Richard Schneider