Übersetzungspannen in JURIS-Datenbank – Justizministerium beschuldigt externe Dienstleister

JURIS-Übersetzungspanne
Dieser Hinweis wurde allen angezeigt, die die englische Übersetzung des BGB aufrufen wollten.

„Auf Grund von Mängeln der von einem externen Übersetzerteam zugelieferten Übersetzung sah sich das Bundesministerium der Justiz leider gezwungen, die Übersetzung aktuell nicht wieder bereitzustellen“, heißt es derzeit auf einer Website des deutschen Bundesministeriums der Justiz, wenn man die englische Übersetzung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) aufrufen will.

Einen externen Dienstleister derart bloßzustellen, ist ungewöhnlich und kommt einer schallenden Ohrfeige gleich. Normalerweise verweist man in solchen Fällen auf „technische Schwierigkeiten“.

rs