Auf der Leipziger Buchmesse begeht der Literaturübersetzerverband VdÜ am 23.03.2007 einen Aktionstag „für eine angemessene und redliche Honorierung der Literaturübersetzer“. Höhepunkt ist ein Podiumsgespräch zum Thema „5 Jahre Urhebervertragsrecht – noch immer keine angemessene Vergütung für Literaturübersetzer in Sicht?“ Unter der Leitung von Burkhard Müller-Ullrich diskutieren:
- Herta Däubler-Gmelin, MdB (ehemalige Justizministerin)
- Burkhart Kroeber (Übersetzer und ehemaliger Vorsitzender VdÜ)
- Victor Struppler (Rechtsanwalt, vertritt mehrere Übersetzer bei Vertragsanpassungsklagen)
- Denis Scheck (Literaturkritiker)
- Günter Berg (Geschäftsführer des Verlags Hoffmann und Campe)
In einer Mitteilung schreibt der Verband:
Seit fünf Jahren gibt es das neue Urhebervertragsrecht. Erklärtes Ziel dieses Gesetzes ist, einen skandalösen Zustand zu beenden. Bis 2002 bestimmten Verwerter urheberrechtlicher Leistungen die Honorare praktisch allein. Mit gravierenden Folgen:
Seit Jahrzehnten sinkt das Einkommen der Literaturübersetzer im Verhältnis zu den Lebenshaltungskosten. Mit einem durchschnittlichen Einkommen von 1.000 Euro im Monat leben sie an der Armutsgrenze, mit Kindern mitten in Hartz IV. Das neue Urhebervertragsrecht räumt ihnen endlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung ein.
Als angemessen kann laut Gesetz nur gelten, worüber sich Urheberverbände und Verwerter in fairen und freien Verhandlungen geeinigt haben.
Leider lassen sich die Verlage nach wie vor nicht auf echte Verhandlungen mit den Literaturübersetzern ein, sondern versuchen, die angemessene Vergütung ohne Rücksprache mit den Übersetzern allein zu bestimmen. Seit Kurzem nötigen sie die Übersetzer zum Abschluss neuer Übersetzungsverträge, die sie als großen Fortschritt verkaufen, die in Wahrheit jedoch ein Sparprogramm der Verlage auf Kosten der Übersetzer darstellen.
Die Literaturübersetzer sind weiterhin bereit, mit den Verlagen konstruktiv zu verhandeln und eine gemeinsame Vergütungsregel aufzustellen. Kernpunkte einer solchen Regel müssen höhere Grundhonorare und eine nicht verrechenbare Beteiligung an Verkaufs- und Nebenrechtserlösen sein.
Nur dann wird es auch künftig Weltliteratur in guter deutscher Übersetzung geben.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auf der VdÜ-Website www.literaturuebersetzer.de in einem Dossier.
[Text: VdÜ. Quelle: VdÜ. Bild: VdÜ.]