Hamburg: Weiterbildendes Studium „Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden“ von Innenbehörde anerkannt

Die Globalisierung zeigt sich auch in deutschen Gerichten und Behörden: Immer mehr Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, benötigen dort Unterstützung. Es gibt jedoch nicht genügend Dolmetscher und Übersetzer, die für diese besonders verantwortungsvolle Tätigkeit ausreichend qualifiziert sind.

Aus dieser Situation heraus entstand unter Leitung von Prof. Dr. Christiane Driesen an der Universität Hamburg im vergangenen Herbst das berufsbegleitende zweisemestrige Studium „Dolmetschen und Übersetzen an Gerichten und Behörden“.

Nun wurde das Weiterbildungsangebot von der Hamburger Behörde für Inneres als „gleichwertig mit dem Hamburgischen Eignungsfeststellungsverfahren“ anerkannt. Damit können die Teilnehmer nun nach bestandener Prüfung auf Antrag ohne weitere Leistungsnachweise zum Gerichts- und Behördendolmetscher vereidigt werden. Die unter Umständen langwierige Anerkennung von Leistungen, Kenntnissen und Erfahrungen entfällt.

Und da in diesem Studium viel Wissen und Know-how vermittelt werden, ist davon auszugehen, dass auch andere Bundesländer ähnlich verfahren werden.

Der nächste Durchgang beginnt am 10.10.2008. Bewerbungsschluss ist der 01.09.2008.

[Text: Jörg Gensel, Öffentlichkeitsarbeit AWW, 2008-02-07.]