Wegen der sich häufenden Berichte über unfähige Gerichts- und Polizeidolmetschter hat die stellvertretende Vorsitzende der ATICOM (Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher), Dragoslava Gradincevic-Savic, folgenden Leserbrief verfasst:
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Solche offenkundigen und nun immer häufiger zu Lasten des Steuerzahlers gehenden Falschübersetzungen wundern uns als Berufsverband nicht, ist es trotz unserer jahrelanger Hinweise und Warnungen insbesondere im Polizeibereich bundesweit nach wie vor die Regel, aus falsch verstandenem Sparansatz in den Polizeiverwaltungen nur die vermeintlich kostengünstigsten, weit unterhalb des üblichen Marktpreises arbeitenden und daher zumeist unqualifizierten Dolmetscher ausgerechnet in dem so sensiblen Bereich der Telefonüberwachung einzusetzen.
Noch immer werden im Polizeibereich die Dolmetscher nicht aus den Listen der allgemein beeidigten und hinsichtlich ihrer Qualifikation mehrfach überprüften Einzeldolmetscher geladen, sondern Dolmetscher bei den sog. Dolmetscher-Agenturen angefordert. Die Dolmetscheragenturen erfüllen in der Regel lediglich eine Vermittlerfunktion in Form eines Sub-Unternehmers, denn nur die wenigsten von ihnen haben angestellte qualifizierte Dolmetscher.
Zudem stehen die Agenturen im erbitterten Wettbewerbskampf miteinander, weil ausgerechnet die Polizeiverwaltung bei der Auftragsvergabe häufig als erste und einzig ausschlaggebende Prämisse die Frage nach Kosten setzt und dabei seit einigen Jahren sogar ein bundesweit geltendes Honorargesetz (JVEG) mißachtet. Die Polizeiverwaltungen zwingen nämlich ihren Dolmetscherleistungsanbietern Einzelverträge auf, in denen sie das JVEG außer Kraft setzen und sich zu Leistungen weit unterhalb des im JVEG vorgesehenen Stundensatzes verpflichten. Die Folge davon ist, dass sich die qualifizierten Dolmetscher der Polizei nicht mehr zur Verfügung stellen.
Die mit der Polizei arbeitenden Billig-Anbieter, die zudem entgegen den gesetzlichen Vorschriften die Auswahl der Dolmetscher treffen, rekrutieren ihre Honorarkräfte wiederum ausschließlich nach dem Kostenprinzip, wobei die Beeidigung als ein verteuerndes und daher in ihren Augen unnötiges Merkmal eingestuft wird. Die Verdienstspanne der Agentur ist dabei bei Einsatz der Unqualifizierten größer, da der Polizei stets der gleiche vertraglich vereinbarte Stundensatz in Rechnung gestellt wird, ganz egal, wer vermittelt wurde – ein beeidigter professioneller Dolmetscher oder ein Dienstleistungsanbieter ohne Qualifikation.
Es liegt daher auf der Hand: Wenn den Auftraggeber die Qualität der Leistung und die Rechtmässigkeit eines Bundesgesetzes zur Honorierung der Dolmetscherleistung, wenn die persönliche Qualifikation und die persönliche Ladung des überprüften Einzeldolmetschers nicht interessieren, werden beispielsweise Studenten, Spätaussiedler, Asylbewerber und Hausfrauen eingesetzt, die zwar billig sind, aber den komplexen Dolmetscheraufgaben bei einer Telefonüberwachung eben nicht gewachsen sind.
Solche Falschübersetzungen kosten nicht nur den Steuerzahler letztendlich unnötigerweise mehr Geld, sondern sind auch eine Gefahr für den Rechtsstaat und unsere Sicherheit, wenn Angeklagte nur wegen einer Falschübersetzung auf freien Fuß gesetzt werden müssen, aber sich vielleicht doch eines Verbrechens schuldig gemacht haben.
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red