Maschinelle Übersetzung soll EU-weite Abfrage der Strafregister ermöglichen

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften der EU-Mitgliedstaaten sollen künftig schneller aktuelle Informationen über alle strafrechtlichen Verurteilungen eines Beschuldigten aus ganz Europa einholen können. Zu diesem Zweck haben die EU-Justizminister den Aufbau eines Europäischen Strafregisterinformationssystems (ECRIS, European Criminal Records Information System) vereinbart. Ein entsprechender Rahmenbeschluss wurde bereits im Juni 2007 gefasst, jetzt (Oktober 2008) wurden die technischen Regeln über den elektronischen Austausch festgelegt.

Im Zentrum steht dabei die Einführung eines einheitlichen Austauschformats, das die maschinelle Übersetzung der Informationen ermöglichen soll. Dazu werden für alle Straftatbestände Codenummern eingeführt, die in allen Ländern identisch sein sollen. Anhand der eindeutigen Nummern sollen dann eindeutige automatisierte Übersetzungen möglich sein. Die Schwierigkeit besteht darin, die 27 höchst unterschiedlichen Strafgesetzgebungen, die miteinander verbunden werden sollen, in ein einheitliches Nummernsystem zu pressen.

Der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßt die Initiative und erhofft sich davon eine Erleichterung des Informationsaustausches. Ausländische Verurteilungen seien den Richtern im Inland häufig unbekannt und könnten daher bislang bei einer Verurteilung nur selten berücksichtigt werden. In einer Stellungnahme heißt es:

Datenschutzrechtliche Bedenken bestehen angesichts der beabsichtigten Ausgestaltung des Informationssystems nicht. Geplant ist weder die Einführung eines zentralen Strafregisters für alle europäischen Mitgliedstaaten, noch die Möglichkeit des unmittelbaren Online-Zugriffs durch jeden einzelnen Mitgliedstaat, sondern lediglich die Schaffung der technischen und logistischen Voraussetzungen für die Erteilung elektronischer Auskünfte bei Vorliegen einer entsprechenden Anfrage.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob durch das vorgesehene System tatsächlich die Qualität des Informationsaustauschs wie vorgesehen verbessert werden kann. Hiergegen spricht aus Sicht des DRB zum einen, dass auch eine Abfrage in ECRIS eine individuelle Anfrage an einen oder mehrere Mitgliedstaaten voraussetzt. Hierzu muss sich aber aus den Ermittlungen überhaupt ein Anhaltspunkt für Beziehungen des Beschuldigten in diesen Staat ergeben. Insoweit ergibt sich aus hiesiger Sicht keine Verbesserung gegenüber dem Status quo.

Es dürfte jedoch nur eine Frage der Zeit sein, bis die einzelstaatlichen Register zu einem europäischen Zentralregister zusammengeführt werden. Die Überführung der Daten in ein einheitliches Format ist dazu nur der erste Schritt, mit dem die Mitgliedstaaten jetzt ohnehin erst einmal ein paar Jahre beschäftigt sind.

[Text: Richard Schneider. Quelle: Verlag C. H. Beck, 2008-10-27; DRB, 2008-09. Bild: Richard Schneider.]