Der Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) legt erstmals einen Honorarspiegel für die in der Bundesrepublik Deutschland erbrachten Übersetzungs- und Dolmetschleistungen vor.
Anders als für Leistungen in anderen freien Berufen – z. B. Leistungen von Rechtsanwälten, Architekten oder Ingenieuren – gibt es in Deutschland für die Leistungen von Übersetzern und Dolmetschern keine Gebühren- oder Honorarordnungen. Einen gewissen Anhaltspunkt für die Vergütung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen bietet lediglich das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), dessen Geltungsbereich jedoch auf die Honorierung von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen, die für die Justiz erbracht werden, beschränkt ist.
Aus kartellrechtlichen Gründen ist es dem BDÜ – in dem mit mehr als 5.500 Mitgliedern über 75 % der berufsständisch organisierten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland zusammengeschlossen sind – nicht gestattet, eine Honorarordnung aufzustellen oder Honorarempfehlungen abzugeben. Auch die in diesem Honorarspiegel ausgewiesenen Honorarwerte sind ausdrücklich nicht als Honorarempfehlungen zu verstehen.
Um dennoch in einem preislich für Auftraggeber und Auftragnehmer gleichermaßen weitgehend unübersichtlichen Markt für ein gewisses Maß an Transparenz zu sorgen, führt der BDÜ ab dem Jahr 2008 jährliche Umfragen über die im Vorjahr in Deutschland erzielten Honorare für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen durch. Die in dieser Broschüre enthaltenen Honorarwerte beruhen auf der vom 01. bis 30.06.2008 über die BDÜ-Website (www.bdue.de) durchgeführten Online-Umfrage. Die hierbei ermittelten Werte stellen keine Honorarempfehlungen dar, sondern spiegeln vielmehr – im eigentlichen Sinn des Wortes Honorarspiegel – die Honorarsituation für Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen im Jahr 2007 wider.
An der Umfrage beteiligten sich insgesamt 1.665 Teilnehmer, darunter 1.613 Freiberufler und 52 gewerbliche Anbieter von Übersetzungs- und Dolmetschleistungen. Das von der Umfrage abgedeckte Marktvolumen beläuft sich auf mehr als 62 Mio. Euro. Damit beruht der vorliegende Honorarspiegel auf der Umfrage mit der breitesten Beteiligung, die bisher in Deutschland durchgeführt wurde.
Anders als bei früher vom BDÜ und von anderen Verbänden sowie Hochschulen durchgeführten Umfragen bestand das Ziel der jetzigen Umfrage nicht darin, eine mehr oder weniger umfassende Analyse der Arbeits- und Einkommensbedingungen von Dolmetschern und Übersetzern zu erstellen, sondern in Honorartabellen für möglichst viele verschiedene Sprachkombinationen marktübliche Honorare zu erfassen. Der Hauptteil dieses Honorarspiegels besteht daher aus den Honorartabellen.
Ausgewiesen werden die Mittelwerte für die höchsten, niedrigsten und am häufigsten erzielten Honorare, in separaten Tabellenteilen für die Leistungsarten Übersetzungsleistungen, Korrekturleistungen und Dolmetschleistungen. Innerhalb der einzelnen Tabellenteile sind die Tabellen alphabetisch nach Sprachrichtungen (für Übersetzungsleistungen) bzw. nach Sprachen (für Korrekturleistungen) und Sprachkombinationen (für Dolmetschleistungen) geordnet.
Aus kartellrechtlichen Gründen dürfen in den Honorartabellen nur Mittelwerte für solche Leistungen ausgewiesen werden, in deren Berechnung mindestens fünf Einzelwerte eingingen. Um insbesondere auch für seltener nachgefragte Sprachen zu veröffentlichungsfähigen Werten zu gelangen, war es daher erforderlich, die Umfrage auf die häufigsten Abrechnungsmodi zu beschränken. Auch von einer – an sich durchaus wünschenswerten – weiteren Differenzierung der abgefragten Honorarwerte, beispielsweise nach Fachgebieten, Textsorten oder Verwendungszweck der Übersetzung, wurde im Hinblick auf die Erfüllung dieser kartellrechtlichen Vorgabe Abstand genommen.
Weiter ist es nach den kartellrechtlichen Vorgaben zwingend erforderlich, dass zwischen dem Zeitraum, für den die Daten erhoben werden, der Umfrage selbst und der Veröffentlichung des Honorarspiegels ein bestimmter Zeitabstand besteht; aus diesem Grund wurde die Online-Umfrage zur Datenerhebung für das Jahr 2007 bewusst erst im Juni 2008 durchgeführt und der vorliegende Honorarspiegel erst zum Jahresende 2008 veröffentlicht.
Über die Honorartabellen hinaus enthält diese Broschüre im Schlussteil Ausführungen zur Kalkulation von Honoraren für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen. Dieser Teil wurde in den vorliegenden Honorarspiegel aufgenommen, um sowohl freiberuflich tätigen Dolmetschern und Übersetzern als auch Auftraggebern einige grundsätzliche Überlegungen im Hinblick auf eine nachhaltige Kalkulation von Honoraren für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen näherzubringen.
Honorarspiegel für Übersetzungs- und Dolmetschleistungen in der Bundesrepublik Deutschland für das Jahr 2007.
ISBN 978-3-938430-20-0, 84 Seiten, Preis: 15,00 Euro
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[Text: BDÜ. Quelle: Mitteilung BDÜ Service GmbH, 2009-01-07.]