Der Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) stellt anlässlich des 60. Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes fest, dass der deutschen Verfassung noch immer ein Bekenntnis zur deutschen Sprache fehlt.
„Die deutsche Sprache muss in Artikel 22 festgeschrieben werden“, sagte der VDS-Vorsitzende Walter Krämer, denn sie habe in den vergangenen Jahrzehnten an Bedeutung verloren. Die Änderung des Grundgesetzes wirke darauf hin, dass die Kenntnis der deutschen Sprache für alle Bürger verpflichtend ist, so Krämer. Die Festschreibung trüge auch dazu bei, dass das Deutsche an den Universitäten wieder eine bessere Stellung erhält und setze ein Zeichen dafür, dass Werbung und Warenauszeichnungen für Verbraucher klar und verständlich sein müssen.
Eine repräsentative Studie der Technischen Universität Dresden stellte im Mai fest, dass 85 Prozent der Bevölkerung die VDS-Forderung unterstützen, den Artikel 22 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.
Der VDS sammelt derzeit Unterschriften, um seiner Forderung, das Deutsche im Grundgesetz festzuschreiben, Nachdruck zu verleihen.
red