Berlin hebt Residenzpflicht für Gerichtsdolmetscher auf

Berliner Gerichtsdolmetscher sollen künftig nicht mehr zwingend in Berlin wohnen müssen. Es muss lediglich weiterhin gewährleistet sein, dass sie kurzfristig den Berliner Gerichten zur Verfügung stehen können. Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 28.07.2009 auf Vorlage von Justizsenatorin Gisela von der Aue beschlossen, den Gesetzentwurf zur Neuregelung der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern für die Berliner Gerichte und die Ermächtigung von Übersetzern beim Abgeordnetenhaus einzubringen.

Derzeit müssen die Berliner Gerichtsdolmetscher zwingend ihren Wohnsitz in Berlin haben. Ein Umzug schon nach Brandenburg, und hier selbst in das nahegelegene Kleinmachnow oder Falkensee, ist nicht möglich. Diese so genannte Residenzpflicht ist nicht mehr zeitgemäß und soll deshalb aufgehoben werden.

Des Weiteren soll zwischen Dolmetschern und Übersetzern unterschieden werden. Während Dolmetscher mündlich und schriftlich übersetzen, führen Übersetzer ausschließlich schriftliche Arbeiten aus. Beide Berufsgruppen sollen in einem über das Internet (www.justiz.de) für jedermann abrufbaren bundesweiten gemeinsamen Verzeichnis der Dolmetscher und Übersetzer geführt werden. Dadurch wird die Suche nach geeigneten Sprachmittlern durch die Gerichte oder auch einzelne Bürger erleichtert.

Die weiteren Neuregelungen vereinfachen das Zulassungsverfahren für Sprachmittler und passen das Gesetz an die Anforderungen der EU-Dienstleistungsrichtlinie sowie der EU-Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie an.

[Text: Senatsverwaltung für Justiz. Quelle: Pressemitteilung des Presse- und Informationsamts des Landes Berlin, 2009-07-28. Bild: photocase.de.]