Bundesrat muss Fehler des EU-Übersetzungsdienstes korrigieren

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 10. Juli 2009 der Verordnung über die „Einsatzbedingungen des fahrenden Personals im interoperablen grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ (Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung) zugestimmt, dabei allerdings eine wesentliche Änderung beschlossen. Die nach einer auswärtigen Ruhezeit ursprünglich vorgesehene tägliche Ruhezeit am „Wohnort“ kann nunmehr am „Dienstort“ des Zugpersonals absolviert werden.

Mit der Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung wird die EU-Richtlinie 2005/47/EG in deutsches Recht umgesetzt. Diese Richtlinie regelt insbesondere Dienstzeiten, Ruhepausen und Ruhezeiten der Lokführer im internationalen Verkehr. Sie sieht in ihrem französischen Urtext vor, dass Eisenbahnverkehrsunternehmer dafür Sorge tragen müssen, dass Lokführer nach einer auswärtigen Ruhezeit eine Ruhezeit an ihrem „Dienstort“ verbringen. Durch einen Übersetzungsfehler ist in der deutschen Fassung der EU-Richtlinie nicht von einer Ruhezeit am „Dienstort“, sondern am „Wohnort“ die Rede.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hatte in seinem Verordnungsentwurf den Übersetzungsfehler in das deutsche Recht übernehmen wollen. Der Bundesrat hat nun diesen Fehler behoben, indem er den Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechend korrigiert und eine Rückkehr an den Dienstort vorgesehen hat.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich. VDV-Hauptgeschäftsführerin Dr.-Ing. Claudia Langowsky hierzu: „Die Pflicht zur Rückkehr an den Wohnort, die der Verordnungsentwurf des Bundesverkehrsministeriums vorsah, hätte skurrile Folgen gehabt. Beispielsweise hätte ein Lokführer, der in Görlitz wohnt, aber seinen Dienst an der französischen Grenze versieht, nach jeder auswärtigen Ruhezeit in Frankreich an seinen Wohnort nach Görlitz zurückkehren müssen. Damit wären sinnvolle Einsatzpläne für den internationalen Verkehr kaum noch möglich gewesen. Dies wäre auch zu Lasten der Arbeitnehmer gegangen, die weit entfernt von ihrem Dienstort wohnen.“

Selbst die Europäische Transportarbeiter-Föderation habe sich deshalb dafür ausgesprochen, hier nicht auf den Wohn-, sondern den Dienstort abzustellen. Bei den europaweiten Einsatzmöglichkeiten des Fahrpersonals sei der Kraftverkehr bislang noch erheblich im Vorteil. Deshalb wäre es kaum verständlich, wenn durch gesetzgeberische Aktivitäten die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen mutwillig geschwächt würde.

[Text: Andreas Romahn. Quelle: www.newstix.de, das Informationsportal für den öffentlichen Personenverkehr, 2009-07-13.]